Nicht immer, aber oft Ehevertrag: Wann muss ein Notar ran?

Berlin · Eheverträge müssen bei bestimmten Inhalten notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Welche das sind und was Paare das kosten kann, zeigt eine Auswertung der Zeitschrift „Finanztest“.

Ein Ehevertrag gilt manchen als unromantisch, kann aber individuell gestaltet werden.

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Die einen finden es unromantisch, die anderen weise und vorausschauend: den Abschluss eines Ehevertrags. Doch wer als Paar nicht möchte, dass das im Laufe der Ehe angesammelte Vermögen im Falle einer Scheidung nach den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt wird, muss eigene Vereinbarungen treffen. Nur: Müssen diese dann immer von einem Notar beurkundet werden?

Das kommt ganz darauf an, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2024). Es hängt nämlich davon ab, welche Bereiche der Ehevertrag regeln soll. Geht es nur darum, Hausrat untereinander aufzuteilen, braucht man nicht unbedingt einen Notar einzubinden. Soll der Vertrag aber etwa auch Fragen zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich klären, muss der Vertrag zwingend von einem Notar geschlossen werden.

Nicht alles, was man in einen Vertrag reinschreibt, ist gültig - oder schlau

Aber Achtung: Nur weil ein Notar den Vertrag beurkundet, bedeutet das nicht, dass auch alle Regelungen darin wirksam sind und dem eigenen Bedarf gerecht werden. Das zu prüfen ist laut „Finanztest“ nicht Aufgabe des Notars. Wer selbst nicht vom Fach ist, sollte daher besser eine Anwaltskanzlei aufsuchen, die auf Familienrecht spezialisiert ist.

Was der Vertrag am Ende kostet, hängt unter anderem vom Vermögen der Eheleute ab. Haben sie zum Beispiel 500.000 Euro auf der hohen Kante, belaufen sich rein die Notargebühren der Zeitschrift zufolge auf 1870 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls das Anwaltshonorar. Dessen Erstberatung koste inklusive Umsatzsteuer rund 230 Euro.

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(dpa)