Ratgeber Markenrecht: So schützen Sie Ihre Marke und setzen Ihre Rechte durch

Eine Marke ist ein beachtlicher Vermögenswert. Um Markenrechtsverletzungen durch Fälschungen oder Nachahmungen und damit einhergehende Umsatz- und Reputationsverluste zu verhindern, ist der Markenschutz eine wichtige Angelegenheit.

Ein Anwalt für Markenrecht hilft durch den Paragraphendschungel.

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Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Marke effektiv schützen.

Was ist eine Marke und warum ist ihr Schutz so wichtig?

Eine Marke ist das Erkennungszeichen eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Dienstleistung. Sie zeichnet sich durch Wiedererkennbarkeit aus und soll Vertrauen schaffen sowie bestimmte Werte transportieren.

Rechtlich gesehen dient eine Marke dazu, ein Unternehmen, seine Produkte sowie Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann unterschiedliche Formen haben: Bilder (z.B. Logos), Wörter (z.B. Schriftzüge oder Unternehmens- bzw. Produktnamen), Farben (z.B. bestimmte Farbtöne oder Farbverläufe), Töne/Klänge (z.B. Melodien).

Eine Marke ist mit dem dahinterstehenden Unternehmen unverwechselbar verbunden. „Der Schutz einer Marke ist wichtig, damit Fälschungen und Imitate effektiv von den Originalen unterschieden werden können und der Wettbewerbsvorteil gewahrt wird“, erklärt der Anwalt für Markenrecht, Thomas Seifried. „Eine Marke ist einer der wichtigsten Vermögenswerte eines Unternehmens. Im schlimmsten Fall können dem Unternehmen durch Fälschungen hohe Verluste entstehen, sowohl beim Umsatz als auch bei der Reputation.“

So schützen Sie Ihre Marke

Markenanmeldung

Damit Sie Ihre Marke schützen können, müssen Sie diese offiziell eintragen lassen beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) im Rahmen des nationalen Markenrechts, im Rahmen des europäischen Markenrechts bei der EUIPO (European Union Intellectual Property Office, oder für internationales Markenrecht bei der WIPO (World Intellectual Property Organization).

Vor der Anmeldung sollten Sie eine Recherche durchführen, ob die Marke, die Sie anmelden wollen, eventuell schon von einem anderen Unternehmen registriert ist. Gibt es schon eine identische oder ähnliche Marke, müssen Sie Ihre Marke ändern, um Ihrerseits einen Rechtsstreit aufgrund von Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Sind Sie sicher, dass Ihre Marke noch nicht eingetragen wurde, melden Sie sie bei der zuständigen Behörde an (DPMA, EUIPO oder WIPO). Hier wählen Sie zwischen Waren- und Dienstleistungskategorien aus, zu denen Ihre Marke gehört.

Markenüberwachung

Die DPMA und andere Behörden prüfen nicht, ob es Markenkonflikte zwischen zwei angemeldeten Marken gibt. Dies müssen sie selbst regelmäßig prüfen. Schauen Sie beim DPMA, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form von anderen genutzt wird, z.B. von Konkurrenzunternehmen.

Wie wichtig Unternehmen eine Prüfung ist, zeigt ein Fall, wo der US-Konzern Apple ein Touristik-Unternehmen verklagt hat, weil dieses für eine Routenbeschreibung das Logo eines angebissenen Apfels verwendet hat, das dem Apple-Logo sehr ähnlich sieht.

Was tun bei Markenrechtsverletzungen?

Spätestens wenn Sie sich mit einer Markenrechtsverletzung Ihrer Marke konfrontiert sehen, wird es Zeit, einen Anwalt für Markenrecht zu beauftragen. Dieser leitet rechtliche Schritte ein, um gegen die Markenrechtsverletzung vorzugehen.

  1. Abmahnung

Zuerst wird außergerichtlich eine Abmahnung an die verletzende Partei gesendet. Diese wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bekommt somit die Chance, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.

  1. Einstweilige Verfügung

Reagiert die verletzende Partei nicht auf die Abmahnung, wird der Fall vor Gericht verhandelt. In dringlichen Fällen beantragt Ihr Anwalt beim Gericht für Sie eine einstweilige Verfügung. Diese verbietet der anderen Partei die Nutzung der Marke solange bis das gerichtliche Hauptverfahren abgeschlossen ist.

  1. Gerichtsverfahren

Im Gerichtsverfahren wird die Markenrechtsverletzung geklärt. Sie können dort als Markeninhaber die verletzende Partei auf Unterlassung sowie auf Schadenersatz verklagen. Im Falle einer Schadenersatzklage müssen Sie nachweisen, wie hoch der Gewinn ist, der Ihnen dadurch entgangen ist.

  1. Warenbeschlagnahmung an der Grenze

Wenn Ihre Produkte gefälscht werden und Imitate aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, können Sie zusätzlich beim Zoll eine Grenzbeschlagnahme beantragen. Der Zoll fängt die Produkte ab und informiert Sie darüber. Schon 2021 beschlagnahmte der deutsche Zoll Waren im Wert von rund 315 Millionen Euro – Tendenz steigend.

Fazit: Markenschutz ist Unternehmensschutz

Der Schutz Ihrer Marke ist unerlässlich, denn dabei handelt es sich um ein wertvolles Unternehmensgut. Der Schutz verhindert, dass sich andere Unternehmen Ihre harte Arbeit, die Sie in den Aufbau Ihrer Marke gesteckt haben, zunutze machen und damit Geld verdienen.

Sie können Ihre Marke national, EU-weit oder international eintragen und somit schützen lassen. Nutzt ein anderes Unternehmen Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Weise, können Sie rechtlich dagegen vorgehen.

Ein Fachanwalt für Markenrecht wird zuerst versuchen per Abmahnung und Unterlassungserklärung die Markenrechtsverletzung außergerichtlich beizulegen. Im Fall einer Klage unterstützt er Sie vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, damit Ihre Marke genau da bleibt, wo Sie hingehört: Bei Ihnen.