Erbrecht erlischt mit Zustimmung zum Scheidungsantrag
Celle (dpa/tmn) - Normalerweise hat der Ehepartner Anspruch auf das Erbe. Dies gilt aber nicht, wenn beide bereits einer Scheidung zugestimmt haben. In dem Fall geht der Partner leer aus.
Sobald die Zustimmung zum Scheidungsantrag vorliegt, kann der eine Ehepartner den anderen nicht mehr beerben. Das gilt auch dann, wenn der Partner noch vor der eigentlichen Scheidung stirbt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 W 106/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall war der Erblasser zum zweiten Mal verheiratet. Seine Frau beantragte die Scheidung, der er zustimmte. Der Mann starb aber noch vor der Scheidung. Seine beiden Söhne aus erster Ehe beantragten je zur Hälfte einen Erbschein. Das Nachlassgericht lehnte dies ab.
Vor dem OLG hatten sie aber Erfolg: Da beide Ehegatten in die Scheidung eingewilligt und die Scheidungsvoraussetzungen vorgelegen hätten, dürfe die Frau nicht mehr erben. Denn sie falle aus der Erbfolge heraus.