Erbschaft Erbstreitigkeiten in der Familie - Praktische Tipps für eine Erbengemeinschaft

Fallen die Trauerphase um einen geliebten Menschen und Ungereimtheiten in der Familie bezüglich des Erbes zusammen, ist dies für viele Menschen eine sehr belastende Situation. Doch hat der Gesetzgeber Erbschaftsfragen lückenlos geklärt, so dass es bei der Aufteilung eines Erbes eine gesetzliche Richtlinie gibt.

Doch leider kommt es immer noch viel zu häufig zu Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Hierbei sind sich die Personen innerhalb einer Erbengemeinschaft mit der Aufteilung des Erbes uneinig. Dabei gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die zu berücksichtigen sind, um ein Erbe am Ende gerecht aufzuteilen. Soll ein Erbanteil verkauft werden? Worauf muss bei der Aufteilung geachtet werden? Wie wird ein Erbe aufgeteilt, wenn kein Testament vorliegt? Lässt sich eine Erbengemeinschaft auflösen?

Diese und weitere Fragen schwirren in den Köpfen der meisten Erbberechtigten herum, wenn es um die Aufteilung eines Erbes geht. Vor allem innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es zum echten Zwist kommen. So gibt es einige gesetzliche Möglichkeiten in einer Erbengemeinschaft, die viel Ärger ersparen kann ohne auf den berechtigten Erbanteil verzichten zu müssen. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber für eine friedliche Lösung innerhalb einer Erbengemeinschaft bereitgestellt. Ebenso erfahren Sie, was es alles in einer Erbengemeinschaft zu berücksichtigen gilt.

Erbengemeinschaft verlassen – zum Wohle der Familie und den Finanzen

Kommt es zum Härtefall und es gelingt nicht einvernehmlich ein Erbe unter den Erbberechtigten aufzuteilen, kann sich ein jahrelanger Streit entwickeln. Denn gesetzlich betrachtet können Erben in der Gesamthandsgemeinschaft nicht allein über ein Erbe verfügen, ehe es zur Aufteilung gekommen ist. Dies gilt für das gesamte Erbe, so können beispielsweise Immobilien oder Autos erst verkauft werden, wenn Einigkeit über die Verteilung des Erbes besteht. Kann die Nachlassfrage nicht schnell geklärt werden, kann es zu mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen bis es zur Einigung im Streit um die Aufteilung eines Erbes gekommen ist. So können Erben auch jederzeit die Erbengemeinschaft verlassen. Dabei lässt sich der Erbanteil im Kreise der Miterben verkaufen, so dass eine vorzeitige Auszahlung stattfindet. Wer selbst keinen Käufer findet, kann sich an Berater wie das Deutsche Erbenzentrum wenden. Viele Erbberechtigte ziehen diese Lösung in Betracht, wenn keine einvernehmliche Lösung in Aussicht steht und schaffen es so viel Nerven und Kosten bei weiteren Gerichtsverhandlungen zu sparen.

Einvernehmliche Aufteilung des Erbes der unkomplizierteste Weg

Um Streitigkeiten und Zoff in der Familie schon im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt es sich innerhalb einer Erbengemeinschaft eine zügige Einigung bezüglich der Aufteilung des Erbes zu finden. So sollten sich die Erbberechtigten in einer Gesamthandsgemeinschaft zusammen an einen Tisch setzen und das Erbe gerecht verteilen. Hier kommt der sogenannte Auseinandersetzungsvertrag ins Spiel, der eine notarielle Beurkundung benötigt, um für eine rechtskräftige Aufteilung des Erbes zu sorgen. Vor allem bei einem Nachlass für Grundstücke und Immobilien ist ein Auseinandersetzungsvertrag von großer Bedeutung. So gilt es für Erbengemeinschaften kühlen Kopf zu bewahren und unnötige Kosten durch gerichtliche Verhandlungen über den Nachlass vermeiden. Die Zeit und das Geld, die man in einen jahrelangen Erbstreit investieren muss, werden in den meisten Fällen dem zustehenden Erbanteil nicht ansatzweise gerecht.
Demnach sollte der einfachste Weg eingeschlagen werden, um ein Erbe gerecht und ohne Nebenschaukriegsplatz innerhalb einer Erbengemeinschaft zu verteilen.

Testament kann Erbengemeinschaft verhindern

Erben und Vererben kann eine schwierige Sache sein. So ist es auch möglich eine Erbengemeinschaft im Vorfeld zu verhindern. Viele Ehepaare gehen diesen Weg und vererben im Testament das gesamte Vermögen dem länger lebenden Ehepartner. Mit dem sogenannten Berliner Testament wird es zudem möglich nicht nur den Ehegatten als Alleinerben einzutragen, sondern auch die eigenen Kinder als Schlusserben des gesamten Vermögens in einem Testament zu dokumentieren.

Auseinandersetzungsvertrag ausschließen

Gehören Immobilien, geliebte Kunstsammlungen oder Unternehmen zum Nachlass, kann der Erblasser in seinem Testament auch die Erbauseinandersetzung komplett untersagen. Dies ist vor allem für Erblasser sinnvoll, die zu Lebzeiten stark an ihrem Lebenswerk hängen. Zwar besitzen die Erben nach dem Tod des Erblassers verschiedenes Eigentum. Allerdings wird es nicht möglich eine Auflösung innerhalb der Erbengemeinschaft zu vollziehen. Das Verbot der Erbauflösung kann sich dabei auf maximal 30 Jahre belaufen. Sind sich jedoch alle Erben über eine Auflösung des Nachlass einig, gelingt es sich über den Wunsch des Erblassers hinwegzusetzen. Dies können Erblasser nur durch die Anordnung eines Testamentsvollstreckers verhindern, der darauf achtet, dass sich die Erbberechtigten an das Auflösungsverbot halten.

Testamentsvollstrecker bestellen

Auch, wenn es die Erbberechtigten nicht gerne sehen, können Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers durchgesetzt wird. Hier lässt sich im Vorfeld eine Menge Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft verhindern. Doch müssen für die Arbeit des Testamentsvollstreckers auch weitere Kosten eingeplant werden, die vom Nachlass abgezogen werden. Als Testamentsvollstrecker dienen alle vertrauenswürdigen und neutralen Personen, die möglichst nicht zur Familie gehören. So lässt sich nach dem Tod der Nachlass ganz im Sinne des Erblassers aufteilen. Erben in einer Erbengemeinschaft müssen sich dann mit einer dritten Person auseinandersetzen, wodurch es oftmals schwieriger ist eine einvernehmliche Lösung innerhalb einer Erbengemeinschaft zu finden. Doch gelingt es unnötige Streitigkeiten beim Nachlass zu verhindern.