Versicherung geht in Berufung Lösegeldforderung nach Auto-Klau verschwiegen - Versicherung will nicht zahlen

Düsseldorf · Müssen Autofahrer Lösegeldforderungen von Autodieben an ihre Versicherung weiterleiten? Diese Frage prüft das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Es wird an diesem Dienstag über einen konkreten Fall verhandelt.

Muss ein Autobesitzer der Versicherung eine Lösegeldforderung für sein geklautes Auto melden? Ein Gericht entscheidet nun darüber.

Foto: dpa/Axel Heimken

Einem Autofahrer aus Rheinland-Pfalz war in Bosnien sein Auto im Wert von rund 21.000 Euro gestohlen worden. Telefonisch forderte ihn ein Unbekannter zur Zahlung von 4000 Euro auf, dann werde er seinen Wagen zurückerhalten.

Der Autofahrer ging nicht darauf ein. Später berichtete er davon zwar der Polizei, nicht aber seiner Versicherung. Darin sieht der Versicherer einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Versicherten. Hätte er von dem Lösegeldangebot gewusst, hätte er es möglicherweise angenommen.

Der Versicherer zahlte deswegen nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes. Dagegen klagte der Autofahrer. Beim Landgericht Düsseldorf hatte er Erfolg, doch der Versicherer ist in die Berufung gezogen. Mit einem Urteil ist am Dienstag noch nicht zu rechnen.

(dpa)