EU-Urteil: Kürzel „geb.“ soll aus Reisepässen verschwinden
Luxemburg (dpa) - „Müller geb. Meier“ - solche Angaben kennen viele Deutsche aus ihren Pässen. Im Ausland ist das „geb.“-Kürzel im Reisepass aber missverständlich, meint ein Kläger. Und auch der EU-Gerichtshof: Deshalb müsse „geb.“ weg.
Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel „geb.“ für „geboren“ bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen (Rechtssache C-101/13 U). Zur Klarstellung verlangten die Luxemburg Richter am Donnerstag (2. Oktober) zudem, dass der Geburtsname künftig in einem Feld erscheint, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache (etwa Englisch oder Französisch) bezeichnet wird. Das Namens-Feld trägt bereits den dreisprachigen Titel „Name/Surname/Nom“. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen trägt als seinen Geburtsnamen.
Da die deutsche Praxis der europäischen Pass-Verordnung widerspricht, muss der deutsche Gesetzgeber nun nachbessern. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise - in diesen Dokumenten kann alles beim Alten bleiben.
Der Kläger hatte argumentiert, die Angabe „geb.“ beziehungsweise „GEB.“ vor dem Geburtsnamen führe zu Missverständnissen im Ausland und bei der Ausstellung von Visa. Da die Stadt Karlsruhe sich weigerte, den Pass zu ändern, landete die Frage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der den Europäischen Gerichtshof um Auslegung der EU-Pass-Verordnung bat. Der Verwaltungsgerichtshof muss nun entscheiden, wie Reisepässe künftig konkret aussehen müssen.
Laut Urteil erfüllt die deutsche Praxis die europäischen Anforderungen nicht, weil im Pass neben dem Namen der Geburtsname nur nach einer Abkürzung erscheint, „die noch dazu nicht in eine der verlangten Sprachen übersetzt ist“. In welchem Feld der Geburtsname künftig erscheinen muss - also etwa in dem mit dem Namen oder im Feld mit dem Vornamen - ließen die Richter offen. Wichtig sei nur, dass das Feld „unmissverständlich“ gekennzeichnet sei.
Der Anwalt des Klägers begrüßte das Urteil. „Damit hat mein Mandat sein Ziel erreicht“, sagte Rechtsanwalt Rico Faller aus Karlsruhe. Er geht von einer Änderung des Passrechts aus und hofft: „Vielleicht wird der Gesetzgeber dies auch zum Anlass nehmen, den Personalausweis entsprechend zu ändern.“