Existenzgründung: So wird man sein eigener Chef

Wer selbstständig werden möchte, muss vieles beachten. Hier die wichtigsten Tipps und Adressen.

Düsseldorf. Für viele ist die Selbstständigkeit mittlerweile die einzige Alternative - entweder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um seine eigenen Ideen zu verwirklichen. Jedoch gilt es einiges zu beachten, dementsprechend groß war die Resonanz auf unsere Telefonaktion. Hier nochmals die häufig gestellten Fragen mit den passenden Antworten.

Das wichtigste ist, dass der Interessierte ein schlüssiges Konzept hat, eine Idee, mit der man wirklich Gewinne erzielen kann. Existenzgründer sollten sich auf jeden Fall an ein Beratungscenter wenden (Starter Center, Adresse im Kasten). Das Konzept kann daraufhin einer Bank vorgelegt werden, die ein Finanzierungsmodell erarbeiten kann.

Das ist sehr schwer. Hilfesuchende haben die Möglichkeit, eine Landesbürgschaft in Anspruch zu nehmen (Bürgschaft ohne Bank, BoB) Für Kleinst-Gründer mit wenig Eigenkapital kommt das KfW-Startgeld in Frage. Man kann bis zu 50 000 Euro bekommen und die Hausbank hat eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, sprich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bürgt für diesen Betrag. Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt.

Der Gründungszuschuss wird wie folgt geleistet: Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhaltes und monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.

Nein. Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist Grundvoraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses. Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Betreffende noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben.

Kleinst-Existenzgründer müssen zunächst in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen. Es gilt ein Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn. Bleibt man darunter, zahlt man keine Gewerbesteuer - Freiberufler sind generell befreit. Übersteigt der Gewinn den Betrag, wird Gewerbesteuer fällig. Als Einzelunternehmer (Personengesellschaft) darf man aber einen großen Teil der zu zahlenden Summe auf die Einkommensteuer anrechnen, man zahlt folglich weniger Einkommensteuer.

Bis zu einem jährlichen Umsatz von 15 500 Euro hat ein Kleinst-Existenzgründer die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Der Vorteil: Er muss keine Umsatzsteuer ausweisen und kann entsprechend günstigere Rechnungen schreiben. Und er muss nicht jeden Monat die Umsatzsteuer beim Finanzamt voranmelden. Der Nachteil: Er darf keine Vorsteuer abziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen, die Handel betreiben, ist das meist doch eher ungünstig. Es rechnet sich nicht.

Förderdatenbank: Die Förderdatenbank des Bundes informiert über Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

Infoline: Die Mitarbeiter des Infotelefons beantworten Fragen zur Förderung und zu Existenzgründungen. Servicezeiten: Mo. bis Do. 8 bis 20 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr, Tel.: 01805/615-001 (0,14 EUR/Minute aus dem Festnetz)

Finanzierungshotline: Die Finanzierungsexperten informieren direkt über die konkreten Fördermöglichkeiten und unterstützen bei Finanzierungsproblemen. Servicezeiten: Mo. bis Fr., 9 bis 16 Uhr, Tel. 03018/615-8000, E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de

Finanzen: KfW Mittelstandsbank Bestandteil der KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt. Servicezeiten: Mo. bis Fr. 7.30 bis 18.30 Uhr, Tel: 01801/ 24 11 24 , Fax: 069/7431-9500 E-Mail: infocenter@kfw.de,

Startercenter NRW: Für Existenzgründer im Handwerk gibt es darüber hinaus das Startercenter NRW. Hier werden Information, Schulung und Beratung aus einer Hand geboten. Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf.

Go! Gründungsnetzwerk NRW GO! ist eine Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt Gründer sowie junge Unternehmen in NRW. Hotline im Service-Center Mittelstand: 0180/130 130 0 .

Infocenter: Gewerbeanmeldung NRW. Das Center gibt Hilfen bei der Anmeldung eines Gewerbes.

NRW-Bank: Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen mit eigenem Mittelstands- und Existenzgründerportal. Beratungs-center Rheinland Tel.: 0211/91741-4800, E-Mail: info-rheinland@nrwbank.de

Internet: www.nrwbank.de