Fahrer übermüdet: Schadensersatz für Mitfahrer

Frankfurt/Main (dpa) - Wer sich zu einem übermüdeten Fahrer ins Auto setzt, verliert nicht den Anspruch auf Schadenersatz. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass der Mitfahrer von der Übermüdung gewusst und das entsprechende Risiko bewusst in Kauf genommen habe.

Mit dieser Entscheidung (Aktenzeichen: 1 U 170/10) gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einem Mitfahrer recht, der nach einem Unfall von einer Versicherung Schadensersatz verlangt hatte. Zum Unfall war es auf der Rückfahrt von einem Festival gekommen. Der Fahrer war übermüdet gewesen. Die Versicherung hatte eine Zahlung an den Mitfahrer mit dem Argument abgelehnt, dieser habe sich bewusst selbst gefährdet, weil er in das Auto eingestiegen sei.

Das OLG erklärte, es sei zwar durchaus denkbar, dass ein Mitfahrer bei einer Selbstgefährdung seine Ansprüche verliere. Allerdings sei dann die Versicherung beweispflichtig. Im vorliegenden Fall habe die Versicherung aber keine Beweise vorgelegt, dass der Kläger von der Übermüdung gewusst habe.