Schäden der Versicherung sofort melden
München (dpa) - Verbraucher müssen Schäden bei ihrer Versicherung unverzüglich melden. Dies gilt auch, wenn sie den Antrag auf Abschluss der Versicherung gestellt, den Versicherungsschein aber noch nicht erhalten haben.
Sonst verlieren sie den Anspruch auf Schadenersatz.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das einen Wasserschaden im Haus reparieren ließ und den Schaden erst sechs Wochen später meldete, nachdem sie ihren Versicherungsschein erhalten hatte. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab.
Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 244 C 26368/09) muss der Versicherte den Schaden gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch melden, den Weisungen der Versicherung folgen und den Schaden soweit wie möglich unverändert lassen. Nur so könne die Versicherung den Schaden überprüfen und feststellen, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist.