Fahrgemeinschaften können Fahrtkosten absetzen
München (dpa/tmn) - Egal ob mit Kollegen oder dem Partner: Bei beruflich veranlassten Fahrgemeinschaften können alle Mitglieder die Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
Mitglieder von Fahrgemeinschaften können die Fahrtkosten absetzen. „Voraussetzung ist, dass mit der Fahrgemeinschaft wirklich der tägliche Weg zur Arbeit bestritten wird“, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München. „Private Fahrten können nicht steuerlich geltend gemacht werden.“
Geltend gemacht werden können für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer. Anerkannt wird nur die kürzeste Wegstrecke. „Umwege, die für die Abholung anderer Fahrgemeinschaftsmitglieder anfallen, erkennt das Finanzamt nicht an“, erklärt Schwab. Berücksichtigt wird zudem jeweils nur ein Weg.