Fehlende Bankbescheinigung - Verlängerung beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Sollen Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung berücksichtigt werden, muss dem Finanzamt eine Bescheinigung der Bank vorgelegt werden.
Für Kapitaleinkünfte, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden sollen, braucht es eine Bescheinigung der Bank. „Die Banken stellen diese Bescheinigungen auf Antrag aus“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Bei komplizierten Kapitalanlagen könne es jedoch sein, dass dies einige Zeit in Anspruch nehme.
Steuerzahler, die die Bescheinigung von der Bank nicht rechtzeitig erhalten, sollten beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. „So können Verspätungszuschläge vermieden werden.“ Denn im Regelfall muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingehen.