Fehlende Steuerbescheinigung: Fristverlängerung möglich

Berlin (dpa/tmn) - Anleger sollten sich rechtzeitig um ihre Unterlagen für die Steuererklärung kümmern. Hat etwa eine Bank die Aufstellungen über die Gewinne und Verluste nicht rechtzeitig verschickt, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

In dem Schreiben an die Behörde sollte das Problem kurz geschildert und ein Termin für die Abgabe der Steuererklärung genannt werden, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen läuft am 31. Mai ab. Einige Banken schaffen es nach einem Bericht der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ aber nicht, ihren Kunden die Aufstellungen rechtzeitig zuzuschicken. Steuerzahler benötigen die Steuerbescheinigung jedoch zur Vorlage beim Finanzamt. „Zudem sind die Bescheinigungen für viele Steuerzahler auch eine Ausfüllhilfe“, erklärt Klocke. Denn darin werde meist erklärt, welche Beträge wo in die Steuerformulare eingetragen werden müssten.

Sollten die Unterlagen der Bank bis Mai nicht eingetroffen sein, sollten Kunden sich zuerst an das Geldinstitut wenden. „Dort bekommt man dann Auskunft, bis wann die Aufstellungen erwartet werden können“, sagte Klocke. Stelle sich heraus, dass die Unterlagen zu spät kommen, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Diese werde in der Regel ohne weiteres gewährt.