Fluggäste können Spende für CO2-Ausgleich steuerlich absetzen
Neustadt (dpa/tmn) - Fluggäste können Spenden als Ausgleich für anfallende CO2-Emissionen von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße hin.
Spenden für einen CO2-Ausgleich können steuerlich abgesetzt werden. Die Voraussetzung: Die Klimaschutzorganisation, der die Spende zukommt, muss steuerbegünstigt sein wie ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Dann erhalten Spender eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung. Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung. Bei vielen Airlines können Passagiere inzwischen freiwillig an Organisationen spenden, die das Geld in Klimaprojekte investieren. Das soll die negativen Auswirkungen des Fliegens auf die Umwelt ein Stück weit ausgleichen.