Fördergelder für den altersgerechten Umbau
Mainz (dpa/tmn) - Treppen, Schwellen und andere Stolperfallen - für ältere Menschen gibt es im Haus oder in der Wohnung viele Hindernisse. Sie lassen sich mit einem altersgerechten Umbau beseitigen. Seit Jahresanfang gibt es dafür neue Fördermöglichkeiten.
Im Alter wird vieles schwerer. Sei es ein paar Treppenstufen gehen, aus dem Lieblingssessel aufstehen oder ein Vollbad nehmen. Kommt der Umzug in eine Senioreneinrichtung nicht infrage, weil das Herz an der gewohnten Umgebung hängt, gibt es nur zwei Lösungen: Mit den Einschränkungen leben oder altersgerecht umbauen. Doch das kann ins Geld gehen.
„Eine altersgerechte Wohnung ist barrierearm“, erklärt Heidemarie Galle von der rheinland-pfälzischen Beratungsstelle Barrierefrei Bauen in Mainz. „Das bedeutet unter anderem, dass die Türen mindestens 80 Zentimeter breit sind und alle Schwellen und Stolperstellen beseitigt sind.“ Dazu kämen Bewegungsräume zum Rangieren mit dem Rollstuhl, ein Badezimmer mit Extras wie Haltegriffen und möglicherweise ein Treppenlift.
„Wenn man von vornherein barrierearm baut, ist der Kostenaufwand nicht viel anders als bei einem Standardgebäude“, erläutert Galle. Nachzujustieren ist teurer. „Alleine für die Sanierung eines Badezimmers sind mindestens 15 000 Euro zu veranschlagen.“ Plane man eine Komplettsanierung nach altersgerechten Kriterien, könne der Preis bis in den oberen fünfstelligen Bereich gehen.
So viel Geld aufzubringen, ist schwierig. Da der Bedarf an altersgerechten Wohnungen mit der steigenden Lebenserwartung kontinuierlich gewachsen ist, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Eines davon war das vom Bund initiierte Programm „Altersgerecht umbauen“, in dessen Rahmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen in Höhe von bis zu 50 000 Euro vergab. Nachdem es knapp drei Jahre existierte, stellte die Bundesregierung im Haushalt 2012 aber keine Mittel mehr zur Verfügung.
Wer altersgerecht umbauen und die finanzielle Last nicht stemmen kann, muss aber dennoch nicht verzagen. Denn die KfW führt das Programm seit Anfang Januar in Eigenregie fort. Die Zinsen für die Darlehen sind im Vergleich zu dem Bundesprogramm leicht gestiegen. Sie liegen nun je nach Laufzeit, Zinsbindungsfrist und Zahl der tilgungsfreien Jahre zwischen 1,91 Prozent und 2,47 Prozent.
Neben dem KfW-Programm gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. „Da sind etwa Programme von den Kommunen und den Ländern, durch die Baumaßnahmen gefördert werden“, weiß Nowack. Beispiele sind die soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz oder das Bayerische Wohnungsbauprogramm für Menschen mit Behinderung. „Das läuft meist so, dass den Bauherren im Zuge eines Wohnungsbaukreditprogramms ein zinsvergünstigtes Darlehen gewährt wird“, erläutert Stiftung-Warentest-Redakteurin Alrun Jappe. Dessen Maximalhöhe, sowie die Bedingungen, an die es geknüpft ist, variieren.
So werden im Fall der rheinland-pfälzischen Maßnahme für Modernisierungen maximal 460 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche gewährt - bei einem Vierpersonenhaushalt sind das 130 Quadratmeter. „Wer zwischen 2000 und 10 000 Euro investiert, erhält von Landesseite einen Zuschuss von 25 Prozent“, erklärt Beraterin Galle.
Alternativ gibt es noch von anderer Stelle Unterstützung. „Wer pflegebedürftig ist, kann beispielsweise für den bedarfsgerechten Umbau Geld von seiner Pflegekasse erhalten“, führt Jappe an. Wie viel der Einzelne bekommt, richtet sich nach den Kosten der Sanierung und der Einkommenssituation. „Wobei in der Regel nur gefördert wird, was sich im Maßnahmenkatalog der Kasse wiederfindet“, betont Nowack.
Neben diesen Fördermöglichkeiten, die einem relativ breiten Personenkreis offenstehen, gibt es noch eine Reihe anderer, deren Inanspruchnahme eher Einzelnen vorbehalten ist. So bieten etwa Wohnungsbaugenossenschaften ihren Mietern Zuschüsse für den Umbau an. Auch Reha- und Sozialversicherungsträger geben manchmal Geld dazu. „Fakt ist, dass auch sie teils altersgerechte Baumaßnahmen fördern, allerdings nur in Ausnahmefällen“, erklärt Jappe. Auch bestehe die Chance auf Geld von der Unfallversicherung, wenn der Umbaubedarf nach einem Unfall nötig wird.
Sind alle Möglichkeiten ausgelotet, die für den altersgerechten Umbau notwendigen Mittel aber noch nicht beisammen, stehen noch der Gang zum Sozialamt oder das Beantragen eines Bankkredits offen. Wobei beides nur unter bestimmten Voraussetzungen aussichtsreich ist. Denn das Sozialamt unterstützt nur nachweislich Bedürftige, und einen Kredit von der Bank bekommt man in der Regel nicht ohne Grundkapital und Sicherheiten.