Schadenersatz nach Sturz in Straßenbahn
Naumburg (dpa/tmn) - Stürzt ein Fahrgast im Bus oder in der Straßenbahn wegen eines plötzlichen Bremsmanövers, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hervor.
In einer Straßenbahn hat zwar jeder Fahrgast die Pflicht zur sogenannten Eigensicherung zu treffen. Ihm könne jedoch ein Sturz wegen eines „nicht verkehrstypischen Fahrmanövers“ nicht zum Vorwurf gemacht werden. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf das OLG-Urteil Naumburg (Aktenzeichen: 2 U 45/11).
Das Gericht gab damit der Klage eines Fahrgastes in einer Straßenbahn statt. Die Klägerin durchquerte nach dem Anfahren der Straßenbahn noch den Wagen, um sich einen Sitzplatz zu suchen. Während dieser Zeit musste der Fahrer plötzlich stark abbremsen, so dass die Frau stürzte. Das Verkehrsunternehmen hielt ihr vor, es sei ihre Sache gewesen, sich einen sicheren Halt zu suchen. Daher treffe sie an dem Sturz zumindest ein Mitverschulden. Das OLG sah dies anders. Wenn sich der Fahrgast noch auf dem Weg zu seinem Sitzplatz befinde, könne ihm nicht ohne weiteres vorgehalten werden, er hätte sich einen festen Halt suchen müssen.