Kosten für ein Arbeitszimmer werden als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
Geltend gemacht werden könnten anteilig unter anderem Kosten für Miete, Wasser, Energie und Reinigung. Außerdem lassen sich Schuldzinsen für Kredite absetzen, die zur Anschaffung, dem Bau oder der Reparatur des Gebäudes genutzt wurden. Berücksichtigt werden außerdem Grundsteuer, Müllabfuhr oder Gebäudeversicherungskosten.