Kraft-Wärme-Kopplung: Ab April 2012 gibt es wieder Förderung
Wer Strom per Kraft-Wärme-Kopplung — kurz KWK — erzeugt, spart massiv Energie. Als die staatliche Förderung kleiner KWK-Anlagen 2010 wegen leerer Kassen eingestellt wurde, brach der Absatz ein. Ab April 2012 gibt es wieder Geld.
Düsseldorf. Staatliche Förderung hat schon so manch einer Technik aus dem Nischendasein geholfen: Bei sogenannten Mikro-KWK-Anlagen kann das ähnlich sein. Als die Bundesregierung 2009 ein Programm zur finanziellen Unterstützung kleiner Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung auflegte, stieg das Interesse sprunghaft an. Innerhalb von einem Jahr reichten Unternehmen, Bauherren sowie Modernisierer nach Regierungsangaben 10.200 Förderanträge ein und über 4.400 Keller-Kraftwerke wurden bezuschusst. Die hohe Nachfrage sowie leere Staatskassen führten jedoch dazu, dass das Impulsprogramm 2010 eingefroren wurde. Folge: 2010 wurden laut Regierungsangaben gut 30 Prozent weniger Mikro-KWK-Anlagen eingebaut. Ab April 2012 läuft die Förderung wieder an. Damit könnte die KWK-Technik den nächsten Schub erhalten.
Denn tatsächlich ist die Kraft-Wärme-Kopplung eine spannende, weil effiziente Variante der Stromerzeugung. Allerdings sind auch Wirtschaftlichkeitsrechnungen nicht ganz einfach: Kleine Blockheizkraftwerke (BHKW), die nach dem KWK-Prinzip arbeiten, sind teurer als klassische Heizkessel. Und die Amortisation hängt von den Brennstoffkosten, einem möglichen Umbau von Räumlichkeiten, dem Anschluss etwa an die Gasversorgung, vom Kalkulationszins, aber auch von der Stromvergütung und dem staatlichen KWK-Zuschlag ab.
Wichtig zu wissen: KWK beschreibt nicht eine einzelne Technik, sondern ein Prinzip. Das heißt: Die Kraft-Wärme-Kopplung nutzt den einmal eingesetzten Brennstoff, zum Beispiel Erdgas, Heizöl oder Biodiesel — doppelt und erzeugt Strom und Wärme in einem Schritt beziehungsweise in einer Einheit direkt vor Ort.
So kann der Primärenergieverbrauch um bis zu 40 Prozent gesenkt und bis zu 60 Prozent CO2 eingespart werden. Da die Gerätehersteller immer mehr Anlagen im Waschmaschinenformat auch für Ein- und Mehrfamilienhäuser entwickeln, dürfte der neuerliche Förderstart auch wieder mehr Privatverbraucher interessieren.
Wenden muss man sich dann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die sogenannten „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“ abwickelt. Und einmalige Investitionszuschüsse für neue Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt elektrische Leistung (kWel) in Bestandsbauten gibt es gestaffelt entsprechend ihrer Leistungen.
So erhalten kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von einem kWel 1.500 Euro Zuschuss, größere Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. Allerdings müssen Antragsteller eine ganze Reihe von Bedingungen beachten. So dürfen die Anlagen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden, als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Das bedeutet: Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner zehn kWel mindestens 15 Prozent und für Anlagen von zehn kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.
Wer sich nun Gedanken über den Einbau einer Mikro-KWK-Anlage macht, muss nicht gleich handeln. Denn Anträge auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012 eingereicht werden. Ab dann stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die nötigen Formulare auch erst auf die eigene Homepage www.bafa.de.