Was bei Stifterdarlehen wichtig ist
Berlin (dpa/tmn) - Viele Menschen tragen sich mit dem Gedanken, eine Hilfsorganisation zu unterstützen. Dabei muss es sich nicht immer um eine Geldspende handeln. Auch mit einem Stifterdarlehen kann man gemeinnützigen Institutionen helfen.
Hilfsorganisationen und Stiftungen sind auf fremde Hilfe angewiesen. Sie benötigen ehrenamtliche Helfer genauso wie zahlungskräftige Geldgeber. Eine Fördermöglichkeit ist dabei auch das sogenannte Stifterdarlehen. „Wir machen die Erfahrung, dass das Instrument Stifterdarlehen immer beliebter wird“, sagt Verena Staats, Justiziarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen in Berlin.
Doch was ist ein Stifterdarlehen? „Bei einem sogenannten Stifterdarlehen handelt es sich rechtlich um ein klassisches Darlehen“, sagt Staats. Allerdings stellt der Darlehensgeber der gemeinnützigen Stiftung einen vereinbarten Geldbetrag zinslos zur Verfügung. Die Stiftung wiederum legt dieses Geld an und verwendet nur die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung ihrer Zwecke. Schließlich ist sie dazu verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Summe im Fall von Kündigung oder Zeitablauf in vollem Umfang zurückzuerstatten.
Die Höhe des Darlehens kann zwischen Stifter und Stiftung frei ausgehandelt werden. Weil aber die Stiftung nur die Zinsen aus der Anlage des Darlehens für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden darf und sich dies für die Stiftung auch lohnen muss - immerhin hat sie auch einen gewissen buchhalterischen Aufwand -, geben Stiftungen meist eine Untergrenze vor, sagt Staats. Für die Deutsche Stiftung für Uno-Flüchtlingshilfe in Bonn hat ein Stifterdarlehen erst Sinn ab einem Betrag von 5000 Euro oder mehr. „Dann kann mit den Zinsen auch spürbare Hilfe geleistet werden“, heißt es dort. Die Welthungerhilfe bezeichnet wiederum erst ein Darlehen ab 10 000 Euro als sinnvoll.
„Interessant ist das Stifterdarlehen zum Beispiel für diejenigen, die überlegen, zu stiften, sich aber zunächst vergewissern wollen, ob sie sich mit der Arbeit der Stiftung identifizieren können“, sagt Staats. Es eigne sich aber auch für Menschen, die sich der Organisation ohnehin schon verbunden fühlen und ihr die Möglichkeiten geben möchten, größere Erträge zu erwirtschaften, ergänzt Barbara Meyn, Stiftungsberaterin beim Deutschen Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in Essen. Auch für ältere Menschen ist das Stifterdarlehen geeignet. Denn sie haben meist keine hohen Einkünfte und damit auch keine hohe Steuerbelastung mehr, die sie durch eine Spende drücken können.
Auch wenn der Darlehensgeber sicherstellen möchte, dass er etwa bei Renteneintritt auf den Geldbetrag zugreifen kann, ist das Stifterdarlehen das geeignete Instrument. Denn die Darlehenssumme steht dem Geldgeber nach Ende des Vertrages wieder zur Verfügung. Der Stifter überträgt im Gegensatz zu einer Spende oder Zustiftung nämlich die Geldsumme nicht endgültig.
Das Risiko eines Stifterdarlehens ist überschaubar. Bei der Deutschen Stiftung für Uno-Flüchtlingshilfe gilt etwa: „Die Rückzahlung des Darlehens wird mit einer Bankbürgschaft abgesichert.“ Und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weist extra daraufhin, dass sie das Geld nach strengen und konservativen Maßstäben bei ihrer Hausbank anlegt, die wiederum ebenfalls eine Bürgschaft ausstellt. Letztlich ist es aber wie bei allen Geldgeschäften auch. „Man muss sich schon genau anschauen, wem man Geld leiht“, sagt Meyn. Spendensiegel können in diesem Fall weiterhelfen, sind sie doch ein Indiz dafür, dass die ausgewählte Stiftung seriös ist.
Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein solches Darlehen in der Regel nicht gekündigt werden kann, wenn eine bestimmte Laufzeit ausgehandelt worden ist. Um auch zwischendurch sein Geld ausgezahlt zu bekommen, sollten sich Stifter und Stiftung daher auf eine unbestimmte Laufzeit einigen. Dann wird meist auch ein Kündigungsrecht vertraglich vereinbart. Gibt es dies nicht, gilt eine gesetzliche Kündigungsregelung von drei Monaten.
Ein weiterer Vorteil für Stifter: „Da die erwirtschafteten Erträge nicht dem Darlehensgeber, sondern der Stiftung zugerechnet werden, muss der Darlehensgeber für die erwirtschafteten Zinsen keine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte entrichten“, erklärt Staats. Allerdings kann dem Darlehensgeber weder in Höhe der Darlehenssumme noch in Höhe der entgangenen Zinsen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Steuerliche Vorteile kann er daher nur nutzen, wenn er sich dazu entschließt, die als Darlehen gewährten Mittel in eine Zustiftung oder Spende umzuwandeln - denn auch das ist möglich.