Baufinanzierung: Neue Regeln bei der KfW ab Januar 2012
Die staatliche KfW Bank unterstützt Eigentümer bei der Modernisierung ihres Eigenheims. Seit Januar gelten neue Förderkriterien.
Düsseldorf. Ende 2011 hat die Bank ihre Förderkriterien überarbeitet und neue Programme aufgelegt. Im Ergebnis weitet das Institut die Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden aus und intensiviert ihr Engagement bei der Bewältigung des Klimawandels und der wachsenden demographischen Herausforderung. Die Neuerungen im Überblick:
Investitionszuschuss: Die Bank erhöhte die Investitionszuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden auf bis zu 20 Prozent der Investitionssumme. Der Förderhöchstbetrag im Programm Nr. 430 stieg auf 15.000 Euro. Einzelne Baumaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden nunmehr mit 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, bisher lag dieser Satz bei 5,0 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für Einzelmaßnahmen ist gestiegen auf 3.750 Euro. Eine weitere Neuerung betrifft die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen. Diese werden ab April 2012 auch als Einzelmaßnahme gefördert. Die Optimierung umfasst unter anderem die Neueinstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskomponenten und den Austausch alter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen.
Baubegleitung: Das Förderprogramm 431 umfasst die Fachplanung und Begleitung einer energetischen Sanierung durch einen Energieberater. Dessen Arbeit fördert die KfW jetzt mit einem Kostenzuschuss von 50 Prozent. Der Förderhöchstbetrag hat sich zum 1. Januar 2012 auf 4.000 Euro erhöht — bislang lag dieser Satz bei 2.000 Euro.
KfW-Effizienzhaus-Denkmal: Zum 1. April erweitert die KfW ihre Förderung um das Programm „Effizienzhaus-Denkmal“. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und die Energiebilanz des Gebäudes oder eines für das Stadtbild bedeutenden Altbaus verbessert, der kann künftig vergünstigte Zinssätze, Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Künftig liegt der Fokus bei Baudenkmälern vor allem auf der Senkung des Primärenergiebedarfs, ohne dass dabei eine komplette Fassadendämmung durchgeführt werden muss. Bislang untersagte die KfW die Fördermittel, wenn keine Wärmedämmungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Außerdem soll die Begleitung des Bauvorhabens durch einen Energieberater zur Pflicht werden.
Barriere reduziertes Wohnen: Entgegen den ursprünglichen Planungen führt die KfW das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ 2012 mit eigenen Mitteln fort. Damit soll sichergestellt werden, dass ältere Menschen länger in ihrer vertrauten Wohnumgebung verbleiben können, auch wenn bereits kleinere Handicaps das Leben erschweren. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern, zum Beispiel der Umbau von Bädern, die Verbreiterung von Wohnungsfluren, der Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards „Altersgerechtes Haus“ für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend Barriere reduzierten Hauses.
Wichtig: Förderanträge können Bauherren nicht direkt bei der KfW Bank stellen, sondern nur über eine Geschäftsbank in Deutschland.