Beschädigtes Geld umtauschen: An Hausbank wenden

Mainz/Frankfurt (dpa/tmn) - Wer einen zerrissenen oder verschimmelten Geldschein findet, kann ihn umtauschen. Dafür können sich Verbraucher an ihre Hausbank wenden. Doch verpflichtet ist das Institut nicht.

Verbraucher können beschädigtes Bargeld bei ihrer Hausbank umtauschen. Diese leite zerrissene Scheine oder verbogene Münzen an die Deutsche Bundesbank weiter, erklärt Rainer Elm, Leiter des Analysezentrums der Bundesbank. Verpflichtet seien die Institute dazu aber nicht.

Alternativ könnten Verbraucher ihr Geld auch direkt bei einer Filiale der Bundesbank abgeben oder einschicken. Für den Postweg rät Elm allerdings zur Vorsicht. Das Geld solle nur mit ausreichender Versicherung verschickt werden, da die Bundesbank keine Haftung für Verluste beim Transport übernimmt. Frühestens nach drei Wochen wird der Betrag auf das Konto des Betroffenen überwiesen.

Der Umtausch ist kostenlos. Ausnahme: Die Banknoten wurden durch die Fehlauslösung von Raubstoppvorrichtungen beschädigt - das ist beispielsweise Farbe aus einem Geldautomaten, der die Scheine bei einem Diebstahl unbrauchbar machen soll. In diesem Fall erhebt die Bundesbank Gebühren.