Steuerbonus für den Frühjahrsputz im Garten
Berlin (dpa/tmn) - Für den Frühjahrsputz im Garten können Hausbesitzer einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Zumindest ein Teil der Aufwendungen lässt sich absetzen - auch bei der Gestaltung eines neuen Gartens.
„Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich der Fiskus daran“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1200 Euro im Jahr geltend gemacht werden können. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt. Außerdem wird der Steuerbonus versagt, wenn keine Rechnung vorliegt und der Betrag bar bezahlt wird.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist auch die erstmalige Anlage des Gartens beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses steuerlich förderbar (Aktenzeichen: VI R 61/10). Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. „Wenn bereits ein Haushalt besteht, werden nun auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert“, erläutert Käding.