Bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber die Fonds.
Versteuern müssen Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Darauf weist der Fondsverband BVI in einer Broschüre hin.
Wichtig zu beachten: Durch die neuen Regeln fällt außerdem der Bestandsschutz für Fondsanteile weg, die Anleger vor 2009 erworben haben. Für betroffene Privatanleger gilt aber ein Freibetrag von 100 000 Euro. Kleinanleger bleiben damit weitestgehend von der Neuregelung verschont.