Fondsvermögen vor Bankpleite geschützt

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Besitzer von Fondsanteilen sind von einer Bankpleite nicht direkt betroffen: Fondsvermögen sind keine Spareinlagen, wie Geld auf dem Konto, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften.

Fondsvermögen sind vor einer Bankpleite geschützt. Sie sind sogenanntes Sondervermögen und werden getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei einer Depotbank verwahrt. Das teilt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften mit.

Das bedeutet: Während Spareinlagen im Insolvenzfall in der Konkursmasse einer Bank aufgehen, werden das Vermögen einer Fondsgesellschaft und das ihr von Sparern anvertraute Vermögen getrennt voneinander verwaltet. Vergleichbar ist das mit dem Inhalt eines Bankschließfachs, der auch im Fall einer Pleite der Bank weiter dem Besitzer zusteht.