Freiwillige Beiträge in gesetzliche Rentenkasse möglich

Berlin (dpa/tmn) - Durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse, können Versicherte für die Zukunft vorsorgen. Die Rentenversicherung Bund gibt Tipps, auf was dabei zu achten ist.

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Freiberufler, Selbstständige und nicht erwerbstätige Erwachsene können auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Darauf weist die Rentenversicherung Bund hin. Die Voraussetzung: Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge entrichten.

Die Höhe der Beiträge können die freiwillig Versicherten selbst festlegen. Allerdings müssen sie dabei eine Mindestgrenze von derzeit bei 85,05 Euro pro Monat und einen Höchstbeitrag von 1124,55 Euro berücksichtigen. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, können die Versicherten selbst bestimmen.

Um welchen Betrag die spätere Rente durch die freiwillige Versicherung steigt, hängt von der Beitragsdauer und Beitragshöhe ab. Zahlen freiwillig Versicherte ein Jahr lang den Mindestbeitrag, ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von 4,36 Euro, beim Höchstbeitrag sind es 57,64 Euro.