Geringe Rentenerhöhung macht erfinderisch

Ab Montag gibt es in den alten Bundesländern 0,25 Prozent mehr. Sechs Tipps für mehr Geld im Portemonnaie.

Düsseldorf. Um ganze 0,25 Prozent steigen die Renten am 1. Juli 2013 in den alten Bundesländern. Immer mehr Rentner müssen knapsen. Was können Sie tun?

Gisela R. (63) aus Köln war bis Ende April noch in Altersteilzeit. Nun ist sie in Rente. Ihr Altersruhegeld beträgt 843 Euro und steigt zum 1. Juli um 2,11 Euro. „Das reicht für einen Cappuccino“, sagt die Rentnerin. Von ihrer Brutto-Rente gehen noch 10,25 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Es bleiben 758,49 Euro. Doch es gibt Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:

Unter Umständen wird — ergänzend zur Rente — Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter gezahlt. Die Rechnung geht so: Alleinstehenden stehen die Wohn- und Heizkosten plus 382 Euro für den Regelsatz zum Lebensunterhalt zu. Für ein (Ehe-)Paar gilt ein Regelsatz von 690 Euro.

Die Warmmiete von Gisela R. beträgt 370 Euro. Damit kommt sie auf einen monatlichen „Bedarf“ von 752 Euro. Da ihre Rente diesen Betrag noch geringfügig übersteigt, hat sie aber keinen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung durch das Sozialamt. Tipp: Für Schwerbehinderte mit Kennzeichen G (für Gehbehinderung) liegt die Grundsicherungs-Schwelle höher.

Wer wie Gisela R. mit seinem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, sollte immer Wohngeld — bzw. als Eigentümer den Lastenzuschuss — beantragen.

Nicht jedermanns Sache, aber Mitwohnzentralen berichten, dass Ältere zunehmend ein Zimmer ihrer Wohnung untervermieten. Es gibt auch die Variante „Tausche Wohnraum gegen Hilfe“. Dann helfen Jüngere, statt Miete zu zahlen, etwa im Haushalt.

Für Rentner gibt es zahlreiche Vergünstigungen. Ab 60 kostet die 2.-Klasse-Bahncard 50 der Deutschen Bahn statt 249 nur 127 Euro. Die Bahncard 25 kostet statt 61 nur 41 Euro. Nachzufragen lohnt sich auch bei Kinos, Schwimmbädern, Theatern und Museen.

Generell sollten Versicherungsverträge im Alter überprüft werden. Für Senioren sind in aller Regel Berufsunfähigkeits- oder Risikolebens- und Sterbegeldversicherung unnötig. Generell sollten Versicherungsverträge im Alter überprüft werden.

Rentnerinnen wie Gisela R. dürfen — theoretisch wenigstens — unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Denn sie ist 65 Jahre und vier Monate alt und erhält so die reguläre Altersrente. Für jüngere Rentner sind nur Einkünfte von bis zu 450 Euro im Monat erlaubt.