Vergleich lohnt: Große Preisunterschiede bei der Risikolebensversicherung

Die Vertragsbedingungen von Risikolebensversicherungen sind sich sehr ähnlich. Verbraucher können sich bei der Anbieterwahl vorwiegend auf den Preis konzentrieren.

Düsseldorf. Wer mehreree Angebote vergleicht, kann viel Geld sparen. Ein aktuelles Berechnungsbeispiel per Anfang Juni von Morgen & Morgen: Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter, Nichtraucher, möchte seine Frau und sein einjähriges Kind absichern. Bei einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren soll seine Familie im Falle seines vorzeitigen Todes eine garantierte Versicherungssumme (Todesfallleistung) von 200.000 Euro erhalten. Bei der Hannoverschen Leben würde er dafür im Tarif FT1 monatlich 9,68 Euro, bei der Europa 9,95 Euro (Tarif E-T2 N/R) und bei Cosmos! Direkt 11,58 Euro (Tarif CR) bezahlen. Bei einem teuren Anbieter wäre er dagegen 44 Euro im Monat los. Hochgerechnet über die gesamte Vertragslaufzeit von 25 Jahren würde der Angestellte bei einem teuren Anbieter für seine Risikolebensversicherung rund 10.300 Euro mehr bezahlen.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag Begünstigten. Bei der Kalkulation der Versicherungssumme gilt zu berücksichtigen, dass bei jüngeren Hinterbliebenen in der Regel ein höherer Kapitalbetrag erforderlich ist, da sie über einen längeren Zeitraum hinweg für den Unterhalt auf das Geld angewiesen sind.

Beispielsweise bei kleinen Kindern ist dies der Fall. Sie haben noch eine jahrelange Ausbildung vor sich. Bei älteren Hinterbliebenen könnte dagegen eine geringere Versicherungssumme ausreichen. Zu beachten ist jedoch immer, dass eventuell laufende Verpflichtungen wie eine Baufinanzierung, damit bezahlt werden können.

Richtwert: Wer als Familie noch kleine Kinder hat, setzt das Fünffache seines Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme ein; wer nur für den Partner vorsorgt, das Dreifache. Sinnvoll ist der Einschluss einer sogenannten Erhöhungsoption oder Nachversicherungsgarantie. Dann können Versicherte bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung erhöhen.