Geschiedene können Unterhaltszahlungen geltend machen
Berlin (dpa/tmn) - Geschiedene können Unterhaltszahlungen an ihren Expartner steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt maximal 13 805 Euro als Sonderausgaben an. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Geschiedene können Unterhaltszahlungen sowie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die für die geschiedenen oder getrennt lebenden Expartner übernommen werden, steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterhaltsempfänger diese Gelder versteuert.
Wichtig zu beachten: Die Höchstgrenze von maximal 13 805 Euro gilt auch, wenn nicht fortlaufend, sondern auf einen Schlag ausgezahlt wird. Eine den Höchstbetrag übersteigende Abfindung muss versteuert werden. Wer dem Ex-Partner eine Abfindung zahlt, hat somit steuerliche Nachteile, erklärt der Steuerzahlerbund. Unterhaltszahlungen können hingegen Jahr für Jahr in Höhe der Höchstgrenze geltend gemacht werden.
Auch die Kosten eines Scheidungsprozesses können als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere die mit dem Trennungsverfahren zusammenhängenden Rechtsanwalt- und Prozesskosten.