GmbH-Geschäftsführer: Keine Steuer bei Verzicht
Berlin (dpa/tmn) - Verzichtet ein nicht beherrschender Geschäftsführer einer GmbH auf Entgeltansprüche wie etwa das Weihnachtsgeld, fließen ihm keine Einnahmen zu. Damit muss dieses vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt auch nicht versteuern werden.
Wer als beherrschender Geschäftsführer einer GmbH auf Entgeltansprüche verzichtet, muss diese nicht versteuern. So entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil (Aktenzeichen: VI R 4/10). Jedoch rät der Bund der Steuerzahler zur Vorsicht: Etwas anderes gilt nämlich, wenn ein Gesellschafter der GmbH nicht nur auf die Zahlung verzichtet, sondern der Gesellschaft die Zahlung erlässt.
Gerade wenn es der Gesellschaft wirtschaftlich schlecht geht, erlassen viele Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kurzerhand Forderungen. Dies kann jedoch eine verdeckte Einlage auslösen. GmbH-Geschäftsführer sollten sich daher gut überlegen, welche steuerlichen Folgen durch einen Verzicht beziehungsweise Erlass auf das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt ausgelöst werden.