Zerstörtes Geld wird meistens ersetzt
Mainz (dpa/tmn) - Mitgewaschen, zerrissen, beschmiert: Geldscheine müssen einiges aushalten. Doch was passiert, wenn die 50-Euro-Note durch einen Papierschredder gezogen wurde? Im Zweifel kann die eigene Bank helfen.
Bunte Euronoten und eine Schere in Kinderhänden sind keine gute Kombination. Einen Moment unachtsam sein und schon ist es geschehen um den schönen Geldschein. Ihn selbst zusammenzuflicken ist zwar erlaubt. Viele Geschäfte verweigern die Annahme lädierter Noten jedoch. Aber keine Angst: Für beschädigtes Geld gibt es Ersatz. Der ist kostenfrei und erfolgt je nach Ausmaß der Zerstörung durch die Haus- oder die Bundesbank.
„Im Schadensfall ist es sinnvoll, erst einmal zur eigenen Bank zu gehen. Die Mitarbeiter begutachten das Geld und können es teils direkt umtauschen“, erklärt Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin. Im Falle von Münzen ist dieser „Wechselservice“ fast immer möglich - häufige Schäden sind hier Abrieb durch lange Umlaufdauer oder Oxidation durch Feuchtigkeit. Bei den Scheinen ist der Grad der Beschädigung ausschlaggebend.
„Prinzipiell ist es so, dass nur dann ein Umtausch erfolgt, wenn der Kunde mehr als die Hälfte der zerstörten Banknote vorweisen kann“, nennt Tanja Beller vom Bundesverband Deutscher Banken die eiserne Regel. Ist es vor Ort nicht möglich, diesen Sachbestand eindeutig zu klären - etwa wenn Geld versehentlich im Schredder in Kleinstteile zerlegt wurde -, gibt es zunächst keinen Ersatz, und das Ganze wird ein Fall für die Bundesbank.
Dasselbe gilt, wenn die Vorlage der obligatorischen 50 Prozent unmöglich ist, weil gar nicht mehr so viel von einem Schein existiert. „Eine Chance auf Ersatz des Geldes besteht auch hier, allerdings muss nachgewiesen werden, dass der Rest vernichtet wurde“, erklärt Beller. Damit soll ein doppelter Ersatz verhindern werden. Zudem müssen im Erstattungsantrag die genauen Umstände der Zerstörung geschildert werden.
Dieser ist mit allen „Geld-Überbleibseln“ an die Bundesbank zu übermitteln. In der Regel kann das die Hausbank übernehmen. Ist das nicht möglich, etwa wenn der Betroffene Direktbankkunde ist, kann er das zerstörte Geld bei einer der 47 Bundesbankfilialen abgeben oder per Post schicken. „Wählt man den Postweg, ist es wichtig, sich über die passende Versandart und Verpackung zu informieren und zu klären, ob und wie Bargeld versichert ist. Schließlich ist ein Verlust möglich“, betont Ursula Hüsch vom Nationalen Analysezentrum der Bundesbank in Mainz.
Tausende von Erstattungsanträgen gehen beim Nationalen Analysezentrum jährlich ein - 2010 waren es 20 200 mit einem Gegenwert von über 23 Millionen Euro. Die Einzelfälle unterscheiden sich stark. „Zu den Klassikern gehören zerschredderte Scheine, Geld aus Bränden oder solches, dass vom Besitzer vergraben wurde und Feuchtigkeit gezogen hat, weil es nicht ausreichend verpackt war“, erzählt Hüsch. Oft sei die Sachlage auch skurril: Da haben Hund oder Pferd das Geld angefressen oder es verschmort im Ofen, weil ein Imbissmitarbeiter es kurz dort versteckt hat, ohne dass die Kollegen es wissen.
Die Rekonstruktion der Scheine ist Feinarbeit. Bewaffnet mit Pinzette, Millimeterpapier und Mikroskop fügen die Mitarbeiter des Analysezentrums selbst kleinste Teilchen wieder zusammen, orientieren sich an Details wie Silberfäden, Stichtiefdruck oder Linienmustern, um den Wert der Scheine zu erschließen. Zur Identifizierung reichen Millimeter: Sei es der Aschehaufen, der sich als Bündel von 10 000 Euro entpuppt oder der Papierklumpen, den die Gelddetektive als Fünfhunderter identifizieren.
„Die Analysedauer variiert je nach Grad der Beschädigung“, erklärt Hüsch. Manchmal reichen dafür einige Minuten, manchmal zieht sich die Rekonstruktion über Wochen oder Monate hin. Unabhängig von der Dauer bleibe die Bearbeitung kostenfrei, der „gefundene“ Betrag wird dem Antragsteller voll erstattet. Abgelehnt wird ein Ersatz, wenn trotz genauer Untersuchung kein Notenmaterial auffindbar ist oder der Verdacht besteht, dass das Geld mutwillig beschädigt wurde.
Mutwillig ist es streng genommen bereits, wenn man eine Telefonnummer auf einem Schein notiert. „Ist es ein Einzelfall, ist das aber nicht so schlimm. Die Note wird in der Regel weiter als Zahlungsmittel akzeptiert und kann umgetauscht werden“, sagt Roth. Ist der Schaden größer, etwa wenn als Liebesbeweis aus unzähligen Euromünzen Herzen gesägt wurden oder bei einem Streit größere Mengen Bares im Schredder landen, gibt es kein Pardon.
Zwar stellt die Beschädigung keine Straftat dar, da das Geld beim Abheben Privateigentum wird. Aber ist die Absicht bewiesen, bleibt der Besitzer auf dem Schaden sitzen. Außer vielleicht in einem speziellen Fall: Laminiert, um zur „Bereicherung“ von einer Hochzeitstorte zu dienen, verschmelzen Geldscheine oft so mit der Folie, dass sie unbrauchbar werden. Wie gewonnen so zerronnen wäre das Geld für die Beschenkten eigentlich - doch die Bundesbank drückt oft ein Auge zu.