GmbH oder GbR? - Wichtige Entscheidung für Existenzgründer

Berlin (dpa/tmn) - Vor einer Unternehmungsgründung müssen Entscheidungen mit immenser Tragweite getroffen werden. Beispielsweise welche Rechtsform sinnvoll ist: GmbH oder doch besser GbR?

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Existenzgründer sollten sich genau informieren und Rat bei Experten wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern suchen. Denn die Entscheidung für die falsche Rechtsform kann im Zweifel teuer werden. Unterschiede zwischen einer GmbH und GBR im Überblick:

GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann von einem Einzelnen oder mehreren Personen gegründet werden. Das Mindeststammkapital liegt bei 25 000 Euro. „Die Einlage kann in Geld oder in Sachwerten wie etwa ein Haus oder ein Grundstück erbracht werden“, erläutert der Kölner Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mathias Eisele. Die GmbH wird notariell beurkundet und in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. „Wesensmerkmal der GmbH ist es, dass nur deren Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet“, erklärt der Düsseldorfer Notar Sebastian Kremer.

Vorteile der GmbH: „Die Gesellschafter der GmbH haften nicht persönlich“, erklärt Kremer. Eisele weist darauf hin, dass die GmbH häufig im Geschäftsverkehr, vor allem im internationalen Bereich, ein höheres Ansehen hat. „Die Gründung erscheint aufgrund der Kapitalaufbringung, der notariellen Beurkundung und Eintragung im Handelsregister verbindlicher“, sagt er. Wenn sich Geschäftspartner über das Unternehmen informieren wollen, können sie im elektronischen Bundesanzeiger den veröffentlichen Jahresabschluss einsehen. „Das schafft Vertrauen“, betont Eisele.

Nachteile der GmbH: „Die Verwaltung der GmbH ist aufwendiger als bei einer GbR“, sagt Kremer. Bei der GmbH muss jährlich eine Bilanz aufgestellt werden - bei der GbR ist das nur ab einem bestimmten Umsatz und Gewinn zwingend. Kremer erklärt, dass eine GmbH oder eine UG aufgrund der Haftungsbeschränkung im Rechtsverkehr oft argwöhnisch betrachtet werden. „Möchte die Gesellschaft zum Beispiel ein Darlehen aufnehmen, müssen die Gesellschafter damit rechnen, dass die Bank die Gesellschaft nicht alleine als Darlehensgeber akzeptiert.“ Oft werde gefordert, dass sich die Gesellschafter und häufig auch der Geschäftsführer persönlich für die Rückzahlung verbürgen.

GbR: Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben sich mehrere Personen zusammengeschlossen, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel haben. „Mit einer GbR kann ein gewerblicher Zweck wie der Handel mit Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen oder auch ein privater Zweck wie eine Lotto-Tippgemeinschaft unter Freunden verfolgt werden“, sagt Kremer. Eine „Ein-Mann-GbR“ kann nicht gegründet werden. Ein Mindestkapital müssen die Gesellschafter einer GbR nicht einbringen. Die GbR kann durch eine mündliche Vereinbarung gegründet werden. Bei der GbR haftet für die Verbindlichkeiten grundsätzlich sowohl das Gesellschafts- als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters, sagt Böhm.

Vorteile der GbR: „Steuerlich ist die GbR einfacher zu handhaben als die GmbH“, erklärt Eisele. Die Gesellschafter können entsprechend der laufenden Gewinnlage ihre Entnahmen monatlich anpassen. Zudem muss die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. „Im Gegensatz zur GmbH oder zur UG haben die Gründer einer GbR keine Kosten wie Notar- und Gerichtskosten“, sagt Böhm.

Nachteile der GbR: Die Geschäftsführungsbefugnis steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Das bedeutet: „Für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich“, erläutert Eisele. Das gilt auch für die Übertragung der Beteiligung. Dagegen können die Anteile der GmbH grundsätzlich frei veräußert oder vererbt werden.