Kapitalanlage Gold als Kapitalanlage – die richtige Lagerung ist entscheidend

Nach wie vor zählt Gold zu den sichersten Kapitalanlagen der Welt. Der Handel mit Gold boomt, immer mehr private Anleger investieren in Gold. Vor allem Anfänger fragen sich dabei, wie und wo sie ihr Gold lagern sollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Sie eignen sich für unterschiedliche Arten von Goldbesitz, sodass die Entscheidung für eine Art der Lagerung individuell erfolgen muss.

Der Besitz von einem oder mehreren Barren Gold erscheint vielen Menschen wie die ideale Geldanlage. Dabei ist die Lagerung des Goldes entscheidend für die Sicherheit.

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Gold zu Hause lagern

Natürlich ist es möglich, Gold im eigenen Zuhause zu lagern. So hat der Besitzer seine Anlage stets bei sich und weiß genau, wo sich das Gold befindet. Zwei Lagerorte sind dabei am beliebtesten: Tresore und Geheimverstecke. Wer sein Gold im Tresor lagern möchte, muss auf die Qualität des Schranks achten. Es gibt dazu spezielle Geschäfte, die Tresore in unterschiedlichen Größen verkaufen. Um unter den Schutz der Hausratversicherung zu fallen, muss ein Tresor einer EU-Norm entsprechen. Für einfache Sicherheitsschränke gilt die Norm EN 14450, für Wertschutzschränke mit Einbruchschutz die Norm EN 1143-1. Bevor das Gold zu Hause eingelagert wird, sollten Besitzer ihren Versicherungsschutz aktualisieren. Die Wertsummen des Goldes sollten über die Hausratversicherung abgesichert sein, sodass im Fall eines Diebstahls die Versicherung greift.

Günstiger ist es, sein Gold in Verstecken zu lagern. So entfällt die Anschaffung eines Tresors sowie die Versicherung. Die meisten Hausratversicherungen greifen nicht, wenn die Wertsummen nicht geschützt werden. Findet ein potentieller Einbrecher das Gold allerdings, steht der Besitzer ohne rechtlichen Schutz da. Es ist also nicht ratsam, das Gold einfach zu verstecken. Die Lagerung im Tresor ist wesentlich sicherer.

Lagerung direkt beim Händler

Viele Goldhändler bieten ihren Kunden an, die gekauften Goldbarren direkt vor Ort einzulagern. Der Vorteil liegt darin, dass die Ware über den Händler abgesichert ist. Es ist kein riskanter Transport notwendig und der Kunde weiß genau, mit wem er zusammenarbeitet. Bei der Lagerung beim Feingoldhändler trägt der Kunde kein Risiko, sondern kann sich auf seinen Vertragspartner verlassen. Übrigens ist es möglich, Gold, dass bei einem anderen Händler gekauft wurde, ebenfalls beim gewählten Händler zu lagern. Die meisten Goldhändler arbeiten dabei bankenunabhängig und ohne Mindestlagergröße. Das ermöglicht den Kunden absolute Unabhängigkeit. Ebenso ist eine schnelle Aufstockung möglich, da sich das Gold de facto „direkt an der Quelle“ befindet.

Lediglich für Kunden, die eine eher anonyme Lagerung wünschen, ist diese Option nicht geeignet. Der Händler erfährt durch den Verkaufsprozess viel über seinen Kunden und der Besitzer des Goldes lässt sich recht einfach nachverfolgen. In allen anderen Fällen ist die Lagerung beim Feingoldhändler sehr sicher und bequem.

Bankschließfächer sind nicht nur für Edelmetalle ein geeigneter Lagerungsort.

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Ein Bankschließfach mieten

Viele Menschen mieten Bankschließfächer, um ihr Hab und Gut dort einzulagern. Das betrifft nicht nur Gold, sondern viele weitere Wertgegenstände:

· Erbstücke

· Schmuck

· Dinge, die einen hohen ideellen Wert haben

· Wichtige Unterlagen und Papiere

· Das eigene Testament

· Silber und andere Edelmetalle

Die Lagerung in einem Bankschließfach zeichnet sich ebenfalls durch hohe Sicherheit aus. Kunden sollten bei Vertragsabschluss darauf achten, ob eine Versicherung inkludiert ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde sie zusätzlich abschließen. Der Zugriff auf das Gold geht prinzipiell schneller als beim Händler, da der Schlüssel für das Bankschließfach stets beim Kunden verbleibt. Allerdings können Kunden nur während der regulären Banköffnungszeiten auf ihr Schließfach zugreifen. Je nach Versicherungsschutz können die Gebühren, die die Bank für das Schließfach erhebt, recht hoch sein. Viele Banken und Sparkassen vergeben Bankschließfächer außerdem nur an Bestandskunden. Dennoch lohnt es sich, Angebote zu vergleichen. Girokonten sind bei den meisten Banken nur mit geringen Gebühren belastet. So wird aus einem Neukunden schnell ein Bestandskunde, der ein Bankschließfach mieten kann. Der Aufwand hierbei ist jedoch nicht zu unterschätzen.

Metallkonten im Ausland nutzen

Wer weniger Wert auf den physischen Besatz von Edelmetallen legt, kann ein Metallkonto eröffnen. Hier wird ein Konto, ähnlich dem einer Bank, geführt. Allerdings ist die Währung nicht der Euro, sondern die Unze oder das Gramm. Der Kunde erwirbt also die Rechte an einer gewissen Menge an Gold oder Silber. Die Auslieferung kann, je nach Bank, zusätzliche Gebühren kosten. Die Sicherheit der Metallkonten ist hoch, da es sich nicht um physischen Besitz handelt.

Der Nachteil an Metallkonten: Es gibt sie nicht in Deutschland. Kunden müssen beispielsweise in die Schweiz, nach Luxemburg oder Liechtenstein ausweichen, um ein solches Konto zu eröffnen. Der Vorteil wiederum liegt darin, dass der Verkauf von nicht physischen Metallen von der Umsatzsteuer befreit ist. Verkauft ein Besitzer einen physischen Barren Silber, fallen 19 Prozent an. Lediglich Gold ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen, wenn die Barren eine bestimmte Reinheit aufweisen.

Zollfreilager als Alternative

Zollfreilager funktionieren ähnlich wie Metallkonten. Allerdings besitzen die Anleger hier das Gold zunächst physisch und lagern es dann ein. Zollfreilager sind ebenfalls nicht in Deutschland zu finden. Neben der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein eignen sich auch Singapur und Hong Kong als Lagerorte für Edelmetalle. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist hier ebenfalls das ausschlaggebende Argument für Anleger.

Einzelverwahrung versus Sammelverwahrung – was ist besser?

In Zollfreilagern und auf Metallkonten können die Anleger wählen, ob sie ihr Gold per Sammel- oder Einzelverwahrung lagern möchten. Je nach persönlichem Anspruch müssen Anleger individuell entscheiden, welche Lagerungsform für sie besser geeignet ist.

Einzelverwahrung

Wenn jemand physische Goldbarren besitzt und diese bei einem Metallkonto oder einem Zollfreilager einlagern möchte, kann er Einzelverwahrung wählen. Die Barren gehören nicht der Bank, sondern dem Anleger. Das heißt, dass sie im Insolvenzfall nicht der Insolvenzmasse zugeführt werden können. Im Gegenzug verlangen die Lager und Banken oft hohe Gebühren für eine Einzelverwahrung.

Sammelverwahrung

Bei der Sammelverwahrung erwirbt der Kunde keine speziellen Goldbarren. Stattdessen gehört ihm ein Anteil am Gesamtbestand des Goldes der Bank. Die Gebühren für Anleger sind in diesem Fall niedriger, auf der anderen Seite fließt das Gold in die Insolvenzmasse der Bank ein, sollte diese Situation eintreten. Bei Zollfreilagern ist Sammelverwahrung die Regel, nur in Ausnahmefällen können Anleger Einzelverwahrung verlangen.