Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitskosten für Handwerker können von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dafür braucht der Auftrageber aber eine detaillierte Rechnung vom Handwerker.
Handwerker müssen in ihren Rechnungen Maschinen- und Fahrtkosten sowie ihre Arbeitskosten extra ausweisen. Letztere sind von der Steuer absetzbar - nicht jedoch die Materialkosten. Darauf weist die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg hin. In der Einkommenssteuer können die Handwerkertätigkeiten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gelten gemacht werden. Dafür müsse der Auftraggeber nicht nur eine aufgeschlüsselte Rechnung einreichen, sondern auch nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat, etwa durch einen Kontoauszug. Barzahlungen werden den Angaben zufolge vom Finanzamt nicht anerkannt.