Hartz-IV: Das ändert sich für Betroffene
Berlin (dpa) - Höherer Regelsatz, Bildungspaket und Mindestlohn: Regierung und SPD haben sich in der Nacht zu Montag (21. Februar) auf eine Hartz-IV-Neuregelung geeinigt. Der Kompromiss hat für Betroffene folgende Auswirkungen.
Das Verhandlungsergebnis muss zunächst noch vom Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag offiziell gebilligt werden. Dies soll am kommenden Dienstag (1. März) geschehen. Danach stimmen beide Parlamente gesondert darüber ab. Dies gilt nach der Verständigung von Koalition und Opposition aber als reine Formsache.
4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger profitieren von der Erhöhung. Hier die Neuerungen im Überblick:
Regelsatz: Die monatliche Unterstützung für 4,7 Millionen Langzeitarbeitslose samt Partnern wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro erhöht. Die Nachzahlung kommt Anfang April. Ab Januar 2012 wird dieser Betrag um weitere 3 Euro aufgestockt. Hinzu kommt dann noch der aktuell zu ermittelnde Inflationsausgleich.
Bildungspaket: Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern erhalten Bildungshilfen. Dazu gehören warmes Mittagessen in der Schule oder Kita, Zuschüsse für Klassenfahrten und Beiträge für Sport- oder andere Vereine sowie bei Bedarf auch Geld für Nachhilfeunterricht. Die Kommunen bekommen dafür vom Bund rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr - davon sind allerdings jeweils 400 Millionen bis Ende 2013 befristet. Angestrebt wird, dass die Kommunen damit auch rund 3000 Schulsozialarbeiter zur Unterstützung der Kinder einstellen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket können ab sofort in Anspruch genommen werden - also bereits im Vorgriff auf das Gesetz. Die Kommunen erhalten die Kosten vom Bund nachträglich erstattet.
Mindestlohn: Für weitere 1,2 Millionen Arbeitnehmer gibt es künftig einen Mindestlohn. Darunter sind 900 000 Leih- und Zeitarbeiter. Die Lohnuntergrenze soll sowohl für Verleihzeiten wie für Wartezeiten gelten. Im Westen beträgt der Mindestlohn für die Zeitarbeit 7,59 Euro, im Osten ist er etwas niedriger. Einen Mindestlohn gibt es künftig auch für die Wach- und Sicherheitsdienste sowie für die Aus- und Weiterbildung. Kein Tarifvertrag in diesen Branchen - auch kein ausländischer - darf die verbindliche Lohnuntergrenze unterschreiten.