Lebensversicherungen zu Geld machen

München (dpa/tmn) - Ein neues Auto, ein eigenes Geschäft oder eine bessere Anlage mit mehr Rendite: Es gibt viele Gründe, seine alte Lebensversicherung aufzulösen. Eine Möglichkeit ist, die Police zu verkaufen.

Versicherte sollten die Angebote aber gut vergleichen.

Ingo Wichelhaus ist optimistisch. „Das Geschäft mit dem Verkauf von Lebensversicherungen wird sich wieder beleben“, sagt das Vorstandsmitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) in München. Viele Investoren seien auf der Suche nach einer sicheren Rendite, und für Versicherungsnehmer sei der Verkauf eine gute Möglichkeit, vor Ablauf der Versicherung an Geld zu kommen, falls sie die Police nicht mehr weiterführen können oder wollen.

Die internationale Finanzkrise hat in Deutschland auf dem Zweitmarkt mit Lebensversicherungen deutliche Spuren hinterlassen. Lag der Wert der verkauften Policen 2008 insgesamt noch bei rund 500 Millionen Euro, wurden 2009 nur noch etwa 100 Millionen Euro umgesetzt. Angesichts der allgemein besseren Aussichten ist der BVZL jetzt aber wieder zuversichtlich. Schon im vergangenen Jahr stieg das Ankaufvolumen letzten Schätzungen zufolge auf insgesamt 150 Millionen Euro. Tendenz weiter steigend.

Eine Lebensversicherung zu verkaufen ist im Grunde einfach: Der Versicherte bietet seinen Vertrag einem Aufkäufer an. Dieser zahlt dem Versicherten dafür eine vorher vereinbarte Summe und führt den Vertrag anschließend bis zum Ende der Laufzeit weiter. Die Auszahlung inklusive des Schlussüberschusses geht dann an den Aufkäufer.

Für Verbraucher, die dringend Geld brauchen, kann dieser Weg durchaus sinnvoll sein. „Die schlechteste Lösung ist immer, den Vertrag vorzeitig zu kündigen“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Denn das sei für die Versicherten in der Regel ein Verlustgeschäft. Grund: Provisionen und Gebühren werden von den Versicherungen in voller Höhe einbehalten, der Rückkaufwert entsprechend geschmälert.

Bevor eine Police aber weiterverkauft wird, sollten sich Sparer die Alternativen ansehen, rät Susanne Meunier von der Stiftung Warentest in Berlin. „Man kann seine Lebensversicherung auch beleihen“, erklärt die Finanzexpertin. Die eigene Versicherung oder ein darauf spezialisiertes Unternehmen gewähre dem Versicherten dann einen Kredit, der nach und nach zurückgezahlt werden kann. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten.

Eine weitere Möglichkeit für klamme Kunden ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. „Sie zahlen dann einfach keine monatlichen Beiträge mehr“, erklärt Meunier. Das wirke sich allerdings auf die Rendite aus. Am besten sollten sich Verbraucher daher von ihrer Versicherung vorrechnen lassen, welche Folgen dieser Schritt hat.

Entscheiden sich Versicherte schließlich für den Verkauf ihrer Police, sollten sie sich gut informieren. Die meisten Anbieter sind zwar nach Ansicht der Stiftung Warentest seriös. Dennoch sollten Anleger die Angebote kritisch prüfen. Wenn ein Ankäufer etwa sehr hohe Beträge für eine Police verspreche, sei Vorsicht angebracht, sagt Peter Grieble. Denn meist werde in diesem Fall zunächst nur ein kleiner Betrag ausgezahlt und der Rest in jährlichen Raten überwiesen. „Das ist riskant“, sagt Grieble. Schließlich wisse niemand, ob der Aufkäufer in zehn Jahren noch existiere.

Ohnehin sollten Versicherte mehrere Angebote einholen, rät auch Ingo Wichelhaus. Verschiedene Käufer bewerteten ein und dieselbe Police durchaus unterschiedlich. Einflussfaktoren seien unter anderem die Finanzstärke des Versicherers, bei dem die Police abgeschlossen wurde oder die bisherige Laufzeit des Vertrages.

Allerdings eignet nicht jeder Lebensversicherungsvertrag für einen Verkauf. Nach Angaben des BVZL sollte der Vertrag eine gewisse Restlaufzeit und einen Mindestrückkaufwert haben. „Dieser Rahmen sollte möglichst weit gesteckt sein“, heiß es in einem Leitfaden des Verbands. Ideal sei ein Rückkaufwert von 10 000 Euro oder mehr.

Wichtig sei es für Versicherte, darauf zu achten, dass der Todesfallschutz trotz des Verkaufs erhalten bleibt, erklärt Susanne Meunier. Das heißt: Stirbt die versicherte Person vor Laufzeitende, erhalten die Erben vom Käufer der Police eine Todesfallleistung. Allerdings werden alle bis dahin angefallene Kosten, wie Kaufpreis und laufende Beiträge, abgezogen. „Das ist dann eine saubere Sache“, sagt Meunier.