Ruhestand im Ausland vorab mit Krankenkasse klären

Kiel (dpa/tmn) - Im Alter die Sonnenseite des Lebens genießen: Viele Deutsche würden ihren Ruhestand gern im Ausland verbringen. Wer solche Pläne hat, sollte vorher mit seiner Krankenkasse sprechen.

Sonst droht im Ernstfall ein böses Erwachen.

„Viele erwarten, dass die Krankenversorgung anderswo genauso funktioniert wie in Deutschland“, sagt Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. Im Detail gebe es aber erhebliche Unterschiede. Das gelte vor allem für gesetzlich Versicherte, die dauerhaft im Ausland sind: Sie müssen sich im Gesundheitssystem ihrer neuen Heimat anmelden, ihre Beiträge zahlen sie aber weiterhin in Deutschland. „Ein Austritt aus der deutschen Krankenversicherung macht nur in Einzelfällen Sinn, ein Wiedereintritt ist nämlich meistens nicht möglich“, erklärt Korkmann.

Mit dem Eintritt in ein anderes Gesundheitssystem erhalten deutsche Rentner die gleiche Versorgung wie die Bürger vor Ort - im Guten wie im Schlechten. In Spanien kann das zum Beispiel durchaus Vorteile haben, sagt Korkmann: „Viele Medikamente sind dort für Rentner kostenlos.“ Zahnbehandlungen würden dagegen vom staatlich finanzierten spanischen Gesundheitssystem selten übernommen. Aufgrund einer Sonderregelung hätten dauerhaft übergesiedelte Rentner aber die Möglichkeit, solche und ähnliche Eingriffe in Deutschland vornehmen zu lassen.

Wer dagegen weniger als 183 Tage im Jahr in sonnigen Gefilden lebt, muss mit Arztbesuchen etwas aufpassen: „Sie sind dann zwar krankenversichert, das ist aber eigentlich nur für Notfälle gedacht“, erläutert Korkmann. Deutsche Krankenkassen würden sich deshalb zum Beispiel oft weigern, Zahnarztbesuche im Ausland zu bezahlen. Im Zweifel sollten sich Rentner vor dem Gang zum Arzt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich nach den genauen Regelungen erkundigen.

Das gilt grundsätzlich auch für Privatversicherte. „Da gibt es aber in der Regel keine Probleme“, sagt Korkmann. Wer in Deutschland privatversichert sei, sei es auch im Ausland. Ein klärendes Gespräch vor dem Umzug könne aber auch hier nicht schaden.

Etwas komplizierter wird es für alle Versicherten, wenn die neue Heimat nicht wie Spanien oder Italien Teil der Europäischen Union ist. Entscheidend ist dann, ob das Land mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Ist das der Fall, kann die gesetzliche Krankenversicherung meistens ähnlich wie in der EU mitgenommen werden. Sozialversicherungsabkommen gibt es beispielsweise mit der Türkei, Kroatien und Tunesien.