Diese Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2010. Die Riester-Förderung sei eigentlich an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt, erklärt die Initiative. Diese Versicherungspflicht entfalle für Hartz-IV-Empfänger zwar im neuen Jahr. Die Möglichkeit der Riester-Förderung bleibe jedoch erhalten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger seien explizit in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen worden.