Haustürverträge können Verbraucher meist widerrufen
Leipzig (dpa/tmn) - Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können Kunden ihn in der Regel widerrufen. Das gilt beispielsweise bei Waren, die ein Firmenvertreter an der Haustür verkauft.
Eine Ausnahme gibt es in solchen Fällen: Die Firma produziert die Gegenstände nach den individuellen Wünschen des Kunden. Dann kann sie einen Widerruf ausschließen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Sie bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam (Az.: 2 O 429/14). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im verhandelten Fall machte eine Firma ohne vorherigen Auftrag Luftbilder von Häusern. Die Mitarbeiter präsentierten den Immobilienbesitzern an der Haustür kleine Abzüge der Fotografien. Einen großen Abzug konnten die überraschten Kunden für etwa 300 bis 400 Euro kaufen. Auf dem Auftragsformular stand eine Klausel, dass ein Widerruf nach Unterschrift nicht möglich sei. Die Firma begründete den Hinweis damit, dass die Luftbilder von den Häusern individuell angefertigt worden seien.
Zu Unrecht. Die Richter des Landgerichts Potsdam sahen den Fall anders. Es handele sich bei den Luftbildern lediglich um Vergrößerungen von bereits gemachten Aufnahmen. Da die Firma die Bilder ohne Auftrag des Kunden erstellt hat, darf sie dem Kunden das Recht auf Widerruf nicht verwehren.