Hochwasseropfer bekommen steuerliche Vergünstigungen

Berlin (dpa/tmn) - Wer durch die über die Ufer getretenen Flüsse Schanden genommen hat, der kann jetzt viele Reparaturarbeiten und Wiederbeschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Hochwasseropfer bekommen nicht nur Soforthilfen von Bund und Ländern. Sie können auch eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung werden zum Beispiel unbürokratisch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Allerdings nur, wenn der Schaden nicht bereits von einer Versicherung ersetzt wurde.

Fällige Steuern können außerdem gestundet werden. Dafür müssen Betroffene bis zum 30. September einen Antrag stellen. Zinsen werden die Finanzämter für die Ausstehenden Beträge in diesen Fällen nicht verlangen. Durchatmen können auch säumige Steuerzahler. Sind diese durch die Fluten geschädigt, werden Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. September ausgesetzt. Vermieter können beim Wiederaufbau von Gebäuden Sonderabschreibungen vornehmen. Werden Schäden beseitigt, lassen sich Beträge bis zu 45 000 Euro als Erhaltungsaufwand steuermindernd geltend machen.