Senioren-Unfallversicherung eignet sich für Alleinstehende
Berlin (dpa/tmn) - Eine Senioren-Unfallversicherung bietet sich vor allem für Alleinstehende an. Sie sollten sich in der Police die Übernahme der Kosten genau ansehen. Sonst erleben sie eine Überraschung.
Für Alleinstehende kann eine Senioren-Unfallversicherung sinnvoll sein. Für sie kann es in der ersten Zeit nach einem Unfall schwierig werden, ohne Unterstützung Alltagsaufgaben zu bewältigen, zum Beispiel zu kochen oder einkaufen zu gehen. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 6/2013) hin. Nach einem Unfall organisiert die Versicherung, dass Hilfsdienste wie die Malteser oder Johanniter dem Betroffenen bei der Hausarbeit oder der Körperpflege helfen.
Senioren sollten bei der Übernahme der Kosten genau hinschauen. Denn steht in der Police, dass ein Hilfsdienst „vermittelt“ wird, bedeutet das oft, dass der Betroffene dafür selbst zahlen muss. Außerdem sollten die Anbieter die Leistungen für mindestens sechs Monate nach dem Unfall tragen.
Zu den Mindestanforderungen an eine Unfallversicherung zählen ein täglicher Menüservice, ein wöchentlicher Einkauf, die Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen sowie das Putzen der Wohnung und das Wäschewaschen einmal pro Woche. Außerdem sollten die Anbieter die tägliche Körperpflege übernehmen.
Im aktuellen Test der Zeitschrift boten nur fünf Anbieter die Mindestanforderungen und hatten gleichzeitig keine Einschränkungen bezüglich des Alters des Versicherten. Dazu gehörten die Angebote von Allianz, Arag, Bayerische, Ergo und Signal Iduna.
Die Angebote von Huk24, Huk-Coburg, LBN, Ostangler, Volkswohl Bund, VRK (Bruderhilfe) und Würzburger landeten im Test auf den hinteren Rängen. Wegen eines Höchstalters oder einer auf wenige Monate begrenzten Pflegedauer seien sie nicht zu empfehlen, so die „Finanztest“.
Generell greifen Unfallversicherungen nicht, wenn der Betroffene zum Beispiel nach einem Schlaganfall auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist. Sie zahlen nur, wenn er etwa gestolpert ist und sich dadurch etwas gebrochen hat - also nur in Folge eines Unfalls, nicht nach einer Erkrankung.