Gewinn aus Solaranlage wird versteuert

Berlin (dpa/tmn) - Der Strom aus Solaranlagen kann in das Stromnetz gespeist werden. Den daraus erzielten Gewinn muss der Eigentümer versteuern. Im Gegenzug kann er aber Anschaffungskosten absetzen.

Mit einer Solaranlage auf dem Dach verdienen Hausbesitzer Geld - aus steuerlicher Sicht gelten sie daher als Unternehmer. Die Einnahmen aus dem Verkauf des produzierten Strom müssen in der Regel versteuert werden. Bestimmte Kosten können aber auch abgesetzt werden. Nehmen Hausbesitzer in Deutschland nicht die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch, können sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen, die sie bei der Anschaffung der Photovoltaikanlage gezahlt haben. Als Kleinunternehmer gelten nur Selbstständige, die weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr haben.

Die Regelung in Deutschland ist damit konform zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag (Rechtssache C-219/12). Produziert die Anlage mehr Strom, als der Besitzer verbraucht, und der Strom wird gegen Geld ins Netz eingespeist, stelle der Betrieb eine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Der Eigentümer habe Anspruch darauf, dass ihm die beim Kauf der Anlage entrichtete Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die auf die Stromlieferung an das Netz erhoben wird, abgezogen werde. Geklagt hatte ein Mann aus Österreich.