Unfall beim Eisessen vor Montagehalle ist Arbeitsunfall
Heilbronn (dpa/tmn) - An manchen heißen Sommertagen bringt nur noch ein kaltes Eis die gewünschte Abkühlung. Daher sind Beschäftigte unter Umständen in einer kurzen Arbeitspause unfallversichert, in der sie sich abkühlen.
Beschäftigte sind unter Umständen beim Eisessen unfallversichert. So sah es das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 13 U 1513/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Der Kfz-Mechaniker arbeitete in der Fertigungshalle eines Automobilkonzerns. Am Unfalltag lag die Temperatur sowohl in der Halle als auch draußen bei 30 Grad. Eine Klimaanlage gab es in der Halle nicht. Außerdem schien die Sonne durch das Glasdach.
Während eines Leerlaufs des Montagebands holte der Mechaniker am rund 20 Meter von der Halle entfernten Kiosk ein Eis. Dies verzehrte er unmittelbar vor einer Hallentür. Als ein anderer Mitarbeiter die Tür aufriss, erlitt der Mechaniker schwere Verletzungen am Fuß.
Die Berufsgenossenschaft übernahm die Behandlungskosten zunächst, lehnte dann aber die weitere Kostenübernahme ab. Das Eisessen habe nicht dazu gedient, die Arbeitskraft zu erhalten. Zum einen hätte der Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz mit kostenlosen Getränken erfrischen können, zum anderen habe sich der Unfall lediglich eine knappe Stunde nach dessen Mittagspause ereignet.
Das Urteil: Das Sozialgericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zwar habe der Mechaniker erst eine knappe Stunde zuvor Mittagspause gehabt. Entscheidend sei aber, dass er sich nicht nur von seinem Arbeitsplatz entfernt habe, um sich ein Eis zu holen. Er hätte wegen der Hitze in der Halle und der schlechten Raumluft ohne die Pause seine schwere körperliche Arbeit bis zum Schichtende gar nicht durchhalten können.