Viele Online-Shops sind bei Retouren sehr kulant
Düsseldorf (dpa/tmn) - Netter als es der Gesetzgeber fordert. Viele Onlinehändler räumen ihren Kunden großzügige Rückgaberechte ein. Für Verbraucher ändert sich da aber im Juni 2014 etwas. Dann tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft.
Online-Händler geben sich bei Rücksendungen oft kulanter als sie vom Gesetz her müssten. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 50 umsatzstarken Netz-Shops hielten sich lediglich 20 strikt an die rechtlichen Vorgaben. 30 Händler gingen mit ihrem Kundenservice über die gesetzlichen Minimalvorschriften hinaus.
Nach dem Fernabsatzgesetz dürfen Kunden Ware nach einem Online- oder Versandkauf binnen 14 Tagen zurückschicken. Das Rückporto muss der Verkäufer tragen, es sei denn der Warenwert liegt unter 40 Euro oder der Kunde hat - wie etwa beim Kauf auf Rechnung - noch keine Zahlung geleistet. Allerdings tritt am 13. Juni 2014 ein neues Widerrufsrecht in Kraft, nach dem Kunden die Rücksendekosten immer tragen müssen - es sei denn, der Händler erlässt sie ihnen, wie es zumindest derzeit oft der Fall ist.
In der aktuellen Stichprobe der Verbraucherzentrale übernahmen elf Shops die Rücksendekosten auch bei Artikeln unter 40 Euro. Bei vier Shops wurde das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen freiwillig auf 30 Tage verlängert. Vier weitere Händler räumen Kunden sogar noch längere Bedenkzeit ein und tragen grundsätzlich alle Portokosten.
Und elf Firmen lassen dem Kunden die Ware zunächst freiwillig 14 Tage zur Begutachtung und bieten in dieser Frist kostenlose Retouren an. Erst danach greift das 14-tägige Widerrufsrecht mit Rücksendekosten für den Kunden bei Artikeln unter 40 Euro Gesamtwarenwert.