Finanzamt zertifiziert keine elektronischen Fahrtenbücher
Berlin (dpa/tmn) - Bei Fahrtenbüchern ist das Finanzamt streng. Sie müssen lückenlos und detailliert geführt werden. Das kann handschriftlich geschehen. Oder elektronisch, allerdings müssen die Programme gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Finanzämter stellen für elektronische Fahrtenbücher keine Zertifikate aus. „Entsprechende Hinweise von Anbietern entsprechen nicht der Wahrheit“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin mit Blick auf eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Rheinland (Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013). Einzelne Anbieter solcher Software werben damit, dass ihr Programm vom Finanzamt akzeptiert wird. Steuerzahler müssen aber selbst prüfen, ob das Programm die Voraussetzungen erfüllt, wenn sie ein elektronisches Fahrtenbuch für einen privat genutzten Dienstwagen nutzen. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt.“
Für ein Fahrtenbuch gelten generell strenge Vorgaben: „Der Fahrer muss lückenlos nachweisen, welche Fahrten betrieblich und welche privat waren“, erklärt Käding. Zu den Pflichtangaben gehören bei beruflichen Fahrten das Datum, das konkrete Ziel der Fahrt und der Grund, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die möglichst exakte Bezeichnung des jeweiligen Ortes. Für Privatfahrten genügen die Kilometerangaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gesondert zu kennzeichnen.
Wichtig zu beachten: „Das Fahrtenbuch muss so geführt werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind“, erklärt Käding. Excel-Tabellen seien daher nicht ausreichend. Sie seien manipulierbar.