Iban, Bic und Sepa - Neue Nummern für das Konto

Berlin (dpa/tmn) - Ab Februar gilt für Überweisungen und Lastschriften der Sepa-Standard. Verbraucherschützer warnen vor Risiken: Gehaltszahlungen könnten sich verzögern.

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Kaum beginnt das neue Jahr, läuft der Endspurt für den traditionellen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ab dem 1. Februar 2014 haben Bankleitzahl und Kontonummer ausgedient - fast. Dann gelten für alle Transaktionen die Regeln der Single European Payments Area (Sepa). Das Ziel: Die Zahlungsströme in der EU sollen vereinheitlicht werden. Wichtige Fragen im Überblick:

Was steckt hinter den Abkürzungen Sepa, Bic und Iban?

Sepa ist ein einheitlicher Zahlungsraum von 33 Ländern für Banktransaktionen in Euro. Bic steht für „Bank Identifier Code“ und ist der neue international gültige Bankcode, der jedoch ab 1. Februar 2014 nur noch bei länderübergreifenden Zahlungen angegeben werden muss.

Anders die Iban, die „International Bank Account Number“, die nun permanent auch innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommt. Diese Zahlen- und Buchstaben-Kolonne setzt sich aus den bekannten Daten Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Neu sind der einheitliche Ländercode (DE steht für Deutschland) und die zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. In Deutschland hat die Iban 22 Stellen, in anderen Ländern kann sie länger sein - in Malta sind es 31, in Polen oder Ungarn 28 Stellen.

Wo erfahren Verbraucher die Bic und Iban für ihr Konto?

Die Codes stehen seit 2003 auf dem Kontoauszug, im Online-Banking sowie auf vielen Bankkarten. „Leider nicht auf allen Karten“, bemängelt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Viele Girokarten seien nicht rechtzeitig angepasst worden. „Das ist ärgerlich für Verbraucher, die während der Umstellung schnell nach Informationen suchen.“

Was ändert sich für die Verbraucher in Deutschland?

Sie müssen sich nicht nur an die Iban gewöhnen, sondern auch an neue Bezeichnungen. Einzugsermächtigungen heißen nun Sepa-Mandat und sind mit einer individuellen Mandats-Referenznummer versehen. „Das erleichtert die Zuordnung und stärkt die Kontrolle“, sagt Pauli. Wer einen Einzug stoppen möchte, müsse seiner Bank künftig diese Nummer mitteilen. „Das Erstattungsrecht gilt acht Wochen ab Buchung. Bei unbefugten Abbuchungen ohne Mandat sind es 13 Monate.“

Neu ist auch das Kürzel SDD (Sepa Direct Debit), mit dem Lastschriften auf den Kontoauszügen gekennzeichnet sind. Die Sepa-Verordnung besagt zudem, dass ein Zahlungsempfänger nicht mehr bestimmen darf, von welchem Land innerhalb der Europäischen Union aus eine Zahlung getätigt werden muss. Verbraucher können damit selbst Steuern über eine Kontoverbindung irgendwo in der EU zahlen.

Müssen bereits eingerichtete Daueraufträge geändert werden?

„Verbraucher müssen nicht aktiv werden. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt die Bank“, betont Pauli. Das habe den Vorteil, dass auch die Verantwortung für die Korrektheit der Angaben auf die Bank übergehe. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst. „Die entsprechende Mandats-Referenznummer wird per Post mitgeteilt. Es ist ratsam, die darin angegebene Iban zu prüfen und das Schreiben aufzuheben.“

Gibt es eine Übergangsfrist?

Im Gegensatz zu Geschäftskunden dürfen Verbraucher bis zum 1. Februar 2016 weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Diesen Service müssen Kreditinstitute laut Gesetz nicht zwingend anbieten. „Es ist eine Kann-Regelung. Aber wir gehen davon aus, dass das alle Banken anbieten werden“, sagt Julia Topar vom Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Grundlegend gilt, dass die Umwandlung nicht mit Zusatzkosten verbunden sein darf. Hierfür Extra-Gebühren zu verlangen, sei gesetzlich verboten, betont Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank aus Frankfurt am Main.

Was passiert bei einem Zahlendreher?

„Bei einem Zahlendreher wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt“, sagt Bundesbank-Vorstand Thiele. „Damit erhält der Überweisende die Möglichkeit, die eingegebenen Daten noch einmal zu überprüfen.“ Die sogenannte Prüfziffer, die sich aus Bankleitzahl und Kontonummer errechnet und Bestandteil der Iban ist, soll verhindern, dass Geld auf einem falschen Konto landet. „Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es doch passiert“, meint Verbraucherschützer Pauli. Kosten und Risiken trage der Verbraucher.