Neues Widerrufsrecht beim Onlineshopping

Deutschen, die im Internet kaufen, geht es gut. Jedes Produkt, das mehr als 40 Euro gekostet hat, können sie gratis zurückschicken. Das soll sich ab 2014 aber ändern.

Berlin. Das Widerrufsrecht gilt für jedes Produkt, das Kunden im Internet gekauft haben: Innerhalb von 14 Tagen kann alles, was aus einem sogenannten Fernabsatzgeschäft stammt, wieder zurückgeschickt werden. Nicht einmal Gründe muss der Kunde für die Rückgabe nennen, ab einem Warenwert von 40 Euro trägt der Verkäufer die Versandkosten.

Die Ware darf der Kunde zu Hause ausprobieren, und zwar so, wie er es im Laden machen würde. So wird zum Beispiel klar, ob ein Pullover zu klein ist oder das Ladegerät nicht zum Handy passt. „Ich darf aber nicht einfach zwei Kameras bestellen, mit beiden im Wald Fotos machen und dann eine Kamera wieder zurückgeben“, sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht.

„Wer ein Produkt stärker nutzt als zur reinen Funktionsprüfung nötig und es dann zurückgeben will, muss dem Unternehmen Wertersatz leisten“, erklärt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das bedeutet: Der Händler nimmt die Ware zwar zurück, erstattet wegen der Abnutzung aber nur einen Teil des Kaufpreises. Ein Wasserbett zum Beispiel darf zu Hause mit Wasser gefüllt werden. Anders wäre es kaum zu testen. „Es gibt immer auch Kunden, die diesen Spielraum ausnutzen“, sagt Thomas Lipke, Präsident des Bundesverbands des deutschen Versandhandels. Aber es gibt Grenzen.

Als Beispiel nennt er Brautkleider: „So ein Kleid braucht man nur einmal. Wenn Sie das nach der Hochzeit wieder zurückschicken, ist das ganze Geschäftsmodell infrage gestellt.“ Manche Händler statten ihre Waren daher mit Sicherheitsetiketten aus. Ist das Etikett entfernt, erlischt das Widerrufsrecht.

„Wenn sich jemand ständig Sachen kauft und sie stark gebraucht zurückgibt, hört die Kulanz auf“, sagt Lipke. „Da muss dann abgewogen werden zwischen Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit.“

Zur Not kann ein Händler auch auf Geschäfte mit einem Kunden verzichten. „Grundsätzlich können Unternehmen frei entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen wollen“, bestätigt Verbraucherschützer Gollner. Einzigartig im europäischen Vergleich ist, dass hierzulande ab einem Warenwert von 40 Euro beim Widerruf auch die Versandkosten vom Händler übernommen werden. Entsprechend hoch ist die Zahl der Retouren. Nun soll das Verfahren europaweit vereinheitlicht werden, deutsche Verbraucher verlieren damit einen Teil ihrer Privilegien.

„Wir gehen aber davon aus, dass viele Unternehmen die Rücksendekosten weiterhin aus Kulanz übernehmen werden“, sagt Verbraucherschützer Gollner. „Grundsätzlich macht ja gerade ein kostenfreies Widerrufsrecht den Einkauf im Internet für Verbraucher sicher.“