Ab dem 1. Februar 2016 gilt das IBAN-Verfahren auch für Privatpersonen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Die bisher auf vielen Online-Bankseiten verfügbaren Konverter, die die bisherigen Kontodaten in IBAN und BIC umrechnen, dürfen ab dem Stichtag von den Banken zumindest nicht mehr direkt auf dem Online-Überweisungsformular angeboten werden.
Die Struktur der IBAN ist stets gleich: Sie beginnt mit der Länderkennung (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl. Dann folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer.