Urteil: Rechtsschutzversicherung muss nicht alles abdecken
Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Rechtsschutzversicherung darf den Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften grundsätzlich ausschließen.
Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf sind solche generellen Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen wirksam, da sie den Versicherten weder unangemessen benachteiligen noch für ihn überraschend seien (Az.: I-6 U 78/14).
Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung. Nach dieser Klausel besteht kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang „mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art.“
Nach Auffassung des OLG darf eine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht für hochriskante Geschäfte wie Spiel- und Wettgeschäfte oder spekulative Geldanlagen, aber auch für Kapitalanlagen generell ausnehmen. Denn hier handele es sich um besonders kostenträchtige und häufige Streitfälle.