Ehepaar darf zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen behalten
Gießen (dpa/tmn) - Wer zu hohe Hartz-IV-Bezüge erhält, darf diese Leistungen behalten. Voraussetzung ist aber, dass die Behörde die Leistungsbewilligung nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen zurücknimmt.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 22 AS 629/13). Der Fall: Das Jobcenter zahlte dem Ehepaar als Bedarfsgemeinschaft im ersten Quartal 2011 Leistungen. Gleichzeitig hatte das Paar ein Einkommen in Höhe von etwa 3800 Euro. Die Behörde machte deshalb im Mai 2011 die Erstattung von 650 Euro überzahlter Leistungen geltend.
Auf Grund eines Formfehlers hob sie die Erstattungsentscheidung im November 2011 wieder auf. Nach einer Neuberechnung forderte das Jobcenter im August 2013 erneut die überzahlten Leistungen - diesmal 1300 Euro - von den Empfängern zurück.
Das Urteil: Das Geld durfte das Ehepaar behalten. Die Behörde habe zu spät reagiert, befand das Gericht. Nach der gesetzlichen Regelung müsse sie die Leistungsbewilligung innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen zurücknehmen, welche die Rücknahme der Zahlungen für die Vergangenheit rechtfertigten. Diese Frist sei verstrichen.