Inline-Skater müssen Gehwege benutzen und ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), weshalb für Skater die Vorschriften für den Fußgängerverkehr gelten, erläutert ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Wo es innerorts keinen Gehweg gibt, empfiehlt er, vorsichtig auf der Straße am rechten Fahrbahnrand zu fahren. Außerorts müssen Skater den linken Straßenrand benutzen, wenn sie keinen Seitenstreifen, Fußweg oder kombinierten Fuß- und Radweg vorfinden.