Internetkosten pauschal abrechnen
Berlin (dpa/tmn) - Berufliche Gespräche mit dem Privattelefon oder die berufliche Nutzung des privaten Internetanschlusses können bei der Steuer anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Am einfachsten geht das mit einem Pauschalbetrag.
Wer Internet- und Telefonkosten steuerlich geltend machen will, muss normalerweise einen Einzelnachweis vorlegen. Doch das ist sehr aufwendig. Daher rät der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin, einen Pauschalbetrag von 20 Prozent des monatlichen Rechnungsbetrages für das Telefon - höchstens 20 Euro - anzugeben. Werden in der Rechnung die Internetkosten getrennt von den Telefonkosten ausgewiesen, könnten diese zusätzlich berücksichtigt werden. Das gehe aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (VI B 18/10, BFH/NV 2010 S. 1810) hervor.